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Folgeantrag

Verfasst: 04.05.2006 18:39
von kimi1
Hallo

Ich habe mal eine Frage zum Folgeantrag.

Mein Sohn hat Heute seine Unterlagen für den Folgeantrag zugesand bekommen, bisher war er eine eigne BG.
Das Zusatzblatt 2.2.Einkommensbescheinigung, muss ich das von meinem Arbeitgeber ausfüllen lassen? oder ist das für meinen Sohn gedacht falls er Einkommen hätte?

Hoffe die Frage kann mir jemand beantworten.

Verfasst: 04.05.2006 18:56
von Gast
Wenn Dein Sohn eine eigene BG ist, füllst Du nichts aus.

Verfasst: 04.05.2006 19:00
von kimi1
Hallo

Danke für die Antwort.

Ok, werd ich nicht machen.

Verfasst: 07.05.2006 19:07
von pezet
Hallo, ich habe ein Schreiben mit dem Nachfolgeantrag für meine Tochter (20Jahre) bekommen. Darin heißt es , daß ab 1.7.06 Jugendliche bis 25 Jahre zu den Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehören! "Zitat: Dadurch werden die Eltern wieder voll unterhaltspflichtig, wie bei minderjährigen Kindern " !
Falls Dein Sohn unter 25 Jahren ist, ist die Lohnbescheinigung ist also für Dich gedacht. Frage vorsichtshalber mal nach,nicht daß Dein Sohn dann kein Geld bekommt.
Alles Gute pezet

Verfasst: 07.05.2006 23:20
von submarin
Zum Thema Unterhaltspflicht der Eltern:
Nach dem BGB sind Eltern ihren Kindern bis zur Beendigung einer Erstausbildung, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zum Ende einer Anschlussausbildung gesteigert unterhaltspflichtig( so nennt sich das auch bei minderjährigen Kindern) Die Arbeitslosigkeit eines Volljährigen zu finanzieren gehörte bisher nicht zu deren Pflichten.

Aber wie auch bei anderen Themen soll anscheinend das neue SGBII das BGB und die dazu in Jahrzehnten entstandene Rechtssprechung überschreiben. Hat bisher nicht geklappt.

Ich weiss wirklich nicht, wer die Seiten des Antrags ausfüllen soll, aber selbst wenn Sie Angaben machen und dann zu einer Unterhaltszahlung verpflichtet werden sollen- Bitte nochmal melden!

Verfasst: 08.05.2006 09:33
von pezet
Ich (als Vater einer Harz4 Empfängerin) soll ja sogar alle meine "Vermögenswerte" wie Lebensversicherungen (Rückkaufwert) Bausparverträge, Konten, PKW Wert usw. angeben. Ich weiß auch nicht, ob das rechtens ist.
Alles Gute pezet

Verfasst: 08.05.2006 09:48
von Christy
ich hatte diesen zettel auch drin ich bin 22 und lebe seit kurzem wieder bei meiner mutter ( sie arbeitet ) . ich habe keine abgeschlossene berufsausbildung ,hätte sie die zettel ausfüllen müssen ? da sie ja arbeitet bilden wir doch keine bedarfsgemeinschaft oder ?

Verfasst: 08.05.2006 11:48
von pezet
nach meinen Infos seit Ihr ab 1.7.06 eine Bedarfsgemeinschaft!
(siehe meinen obigen Beitrag).
Wenn Du willst, kann ich Dir das OriginalSchreiben zumailen.
Alles Gute pezet

Verfasst: 08.05.2006 12:05
von Christy
wo hast du das schreiben her ? ich hab keins bekommen .

Verfasst: 08.05.2006 14:19
von kimi1
Hallo pezet

Beim Erstantrag muste ich auch sowas ausfüllen lassen.
Beim Folgeantrag stand soetwas wie bei Euch nicht dabei.
Ich habe versucht anzurufen aber leider ist dort ein dauerbesetzt Zeichen.

Ich lass mich überraschen.


Mein Sohn macht eine Schulische Berufsausbildung und hat ergänzent ALG 2 bekommen.

Verfasst: 08.05.2006 18:30
von pezet
Für meine Tochter handelt es sich um einen Folgeantrag, das Schreiben und der Antrag waren aber an mich und meine Frau gerichtet.

Alles Gute pezet

Verfasst: 08.05.2006 20:27
von kimi1
Hallo

Nee, bei uns direckt an Sohn, schon komisch.