Folgeantrag

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
kimi1
Beiträge: 36
Registriert: 09.01.2006 18:36

Folgeantrag

Beitrag von kimi1 »

Hallo

Ich habe mal eine Frage zum Folgeantrag.

Mein Sohn hat Heute seine Unterlagen für den Folgeantrag zugesand bekommen, bisher war er eine eigne BG.
Das Zusatzblatt 2.2.Einkommensbescheinigung, muss ich das von meinem Arbeitgeber ausfüllen lassen? oder ist das für meinen Sohn gedacht falls er Einkommen hätte?

Hoffe die Frage kann mir jemand beantworten.
Gast

Beitrag von Gast »

Wenn Dein Sohn eine eigene BG ist, füllst Du nichts aus.
kimi1
Beiträge: 36
Registriert: 09.01.2006 18:36

Beitrag von kimi1 »

Hallo

Danke für die Antwort.

Ok, werd ich nicht machen.
pezet
Beiträge: 49
Registriert: 10.07.2005 15:40

Beitrag von pezet »

Hallo, ich habe ein Schreiben mit dem Nachfolgeantrag für meine Tochter (20Jahre) bekommen. Darin heißt es , daß ab 1.7.06 Jugendliche bis 25 Jahre zu den Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehören! "Zitat: Dadurch werden die Eltern wieder voll unterhaltspflichtig, wie bei minderjährigen Kindern " !
Falls Dein Sohn unter 25 Jahren ist, ist die Lohnbescheinigung ist also für Dich gedacht. Frage vorsichtshalber mal nach,nicht daß Dein Sohn dann kein Geld bekommt.
Alles Gute pezet
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Zum Thema Unterhaltspflicht der Eltern:
Nach dem BGB sind Eltern ihren Kindern bis zur Beendigung einer Erstausbildung, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zum Ende einer Anschlussausbildung gesteigert unterhaltspflichtig( so nennt sich das auch bei minderjährigen Kindern) Die Arbeitslosigkeit eines Volljährigen zu finanzieren gehörte bisher nicht zu deren Pflichten.

Aber wie auch bei anderen Themen soll anscheinend das neue SGBII das BGB und die dazu in Jahrzehnten entstandene Rechtssprechung überschreiben. Hat bisher nicht geklappt.

Ich weiss wirklich nicht, wer die Seiten des Antrags ausfüllen soll, aber selbst wenn Sie Angaben machen und dann zu einer Unterhaltszahlung verpflichtet werden sollen- Bitte nochmal melden!
pezet
Beiträge: 49
Registriert: 10.07.2005 15:40

Beitrag von pezet »

Ich (als Vater einer Harz4 Empfängerin) soll ja sogar alle meine "Vermögenswerte" wie Lebensversicherungen (Rückkaufwert) Bausparverträge, Konten, PKW Wert usw. angeben. Ich weiß auch nicht, ob das rechtens ist.
Alles Gute pezet
Christy
Beiträge: 44
Registriert: 01.04.2006 14:58

Beitrag von Christy »

ich hatte diesen zettel auch drin ich bin 22 und lebe seit kurzem wieder bei meiner mutter ( sie arbeitet ) . ich habe keine abgeschlossene berufsausbildung ,hätte sie die zettel ausfüllen müssen ? da sie ja arbeitet bilden wir doch keine bedarfsgemeinschaft oder ?
pezet
Beiträge: 49
Registriert: 10.07.2005 15:40

Beitrag von pezet »

nach meinen Infos seit Ihr ab 1.7.06 eine Bedarfsgemeinschaft!
(siehe meinen obigen Beitrag).
Wenn Du willst, kann ich Dir das OriginalSchreiben zumailen.
Alles Gute pezet
Christy
Beiträge: 44
Registriert: 01.04.2006 14:58

Beitrag von Christy »

wo hast du das schreiben her ? ich hab keins bekommen .
kimi1
Beiträge: 36
Registriert: 09.01.2006 18:36

Beitrag von kimi1 »

Hallo pezet

Beim Erstantrag muste ich auch sowas ausfüllen lassen.
Beim Folgeantrag stand soetwas wie bei Euch nicht dabei.
Ich habe versucht anzurufen aber leider ist dort ein dauerbesetzt Zeichen.

Ich lass mich überraschen.


Mein Sohn macht eine Schulische Berufsausbildung und hat ergänzent ALG 2 bekommen.
pezet
Beiträge: 49
Registriert: 10.07.2005 15:40

Beitrag von pezet »

Für meine Tochter handelt es sich um einen Folgeantrag, das Schreiben und der Antrag waren aber an mich und meine Frau gerichtet.

Alles Gute pezet
kimi1
Beiträge: 36
Registriert: 09.01.2006 18:36

Beitrag von kimi1 »

Hallo

Nee, bei uns direckt an Sohn, schon komisch.
Antworten