Rückzahlung rechtens ?
Verfasst: 13.08.2005 15:19
Ich habe bei Erstantragsstellung im Dezember 2003 alle Einkünfte vorgelegt, ich persönlich habe keine, aber mein Lebenspartner (Ausbildungsvergütung, Halbwaisenrente u Kindergeld), dazu dann das Einkommen meiner beiden Kinder (Kindergeld).
Auch beim Fortzahlungsantrag im Juni habe ich wieder alles vorgelegt.
Mein Lebenspartner stand aber nie im Bescheid. Als ich aber wegen einer neuen Whg auf dem AA war, haben sie ihn im PC gesehen, also das ich nicht alleine wohne.
Heute nun bekomme ich einen Bescheid, dass ich eine Überzahlung verschuldet hätte.
Dabei habe ich doch mehrmals seine Einkünfte vorgelegt, was kann ich denn jetzt dafür?
Muss ich das Geld zurück zahlen oder ist das dem Amt seine Schuld?
Auch beim Fortzahlungsantrag im Juni habe ich wieder alles vorgelegt.
Mein Lebenspartner stand aber nie im Bescheid. Als ich aber wegen einer neuen Whg auf dem AA war, haben sie ihn im PC gesehen, also das ich nicht alleine wohne.
Heute nun bekomme ich einen Bescheid, dass ich eine Überzahlung verschuldet hätte.
Dabei habe ich doch mehrmals seine Einkünfte vorgelegt, was kann ich denn jetzt dafür?
Muss ich das Geld zurück zahlen oder ist das dem Amt seine Schuld?