Rückzahlung rechtens ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Ilka

Rückzahlung rechtens ?

Beitrag von Ilka »

Ich habe bei Erstantragsstellung im Dezember 2003 alle Einkünfte vorgelegt, ich persönlich habe keine, aber mein Lebenspartner (Ausbildungsvergütung, Halbwaisenrente u Kindergeld), dazu dann das Einkommen meiner beiden Kinder (Kindergeld).

Auch beim Fortzahlungsantrag im Juni habe ich wieder alles vorgelegt.

Mein Lebenspartner stand aber nie im Bescheid. Als ich aber wegen einer neuen Whg auf dem AA war, haben sie ihn im PC gesehen, also das ich nicht alleine wohne.

Heute nun bekomme ich einen Bescheid, dass ich eine Überzahlung verschuldet hätte.

Dabei habe ich doch mehrmals seine Einkünfte vorgelegt, was kann ich denn jetzt dafür?

Muss ich das Geld zurück zahlen oder ist das dem Amt seine Schuld?
Gast

Beitrag von Gast »

Kommt darauf an, ob dein Partner mit im ersten Antrag gestanden hat.
Nur die Belege von ihm reichen nicht- er muss schon mit drin stehen.
Und wenn dann nicht beachtet wurde, dass er mit in der Wohnung lebt und zum Lebensunterhalt beiträgt- würde ich klagen, denn immerhin wurde alles angegeben. Bloss nicht unterkriegen lassen und nichts gefallen lassen.
Viel Glück
Gast

Beitrag von Gast »

Ja er stand mit im Antrag, er hat ihn sogar mit unterschrieben !!!
Gast

Beitrag von Gast »

Dann Widerspruch gegen den Bescheid einlegen....so schnell wie möglich.
Und am besten unverbindliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Arbeitslosenverband macht das umsonst.
Ich drück dir die Daumen.
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