Ich habe bei Erstantragsstellung im Dezember 2003 alle Einkünfte vorgelegt, ich persönlich habe keine, aber mein Lebenspartner (Ausbildungsvergütung, Halbwaisenrente u Kindergeld), dazu dann das Einkommen meiner beiden Kinder (Kindergeld).
Auch beim Fortzahlungsantrag im Juni habe ich wieder alles vorgelegt.
Mein Lebenspartner stand aber nie im Bescheid. Als ich aber wegen einer neuen Whg auf dem AA war, haben sie ihn im PC gesehen, also das ich nicht alleine wohne.
Heute nun bekomme ich einen Bescheid, dass ich eine Überzahlung verschuldet hätte.
Dabei habe ich doch mehrmals seine Einkünfte vorgelegt, was kann ich denn jetzt dafür?
Muss ich das Geld zurück zahlen oder ist das dem Amt seine Schuld?
Rückzahlung rechtens ?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Kommt darauf an, ob dein Partner mit im ersten Antrag gestanden hat.
Nur die Belege von ihm reichen nicht- er muss schon mit drin stehen.
Und wenn dann nicht beachtet wurde, dass er mit in der Wohnung lebt und zum Lebensunterhalt beiträgt- würde ich klagen, denn immerhin wurde alles angegeben. Bloss nicht unterkriegen lassen und nichts gefallen lassen.
Viel Glück
Nur die Belege von ihm reichen nicht- er muss schon mit drin stehen.
Und wenn dann nicht beachtet wurde, dass er mit in der Wohnung lebt und zum Lebensunterhalt beiträgt- würde ich klagen, denn immerhin wurde alles angegeben. Bloss nicht unterkriegen lassen und nichts gefallen lassen.
Viel Glück