Schüler mit ALG II Welchen Anspruch habe ICH?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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*Ehde*
Beiträge: 2
Registriert: 03.05.2006 07:27

Schüler mit ALG II Welchen Anspruch habe ICH?

Beitrag von *Ehde* »

Hallo befinde mich momentan in einer Ausbildung welche ich zum 15.07 beende!
Am 31.08 beginne ich für 3 Jahre mein Abitur nachzuholen.

Habe nun einen Antrag für ALG II bekommen und bin total verwirrt!

Wohne zurzeit mit meinem Freund bei meinen Eltern. Wir haben zwei Zimmer aber keine eigene Küche und auch kein eigenes Bad.

Nun meine Fragen: < Muss ich meinen Freund im Antrag angeben?
(Wohnt seit 3 Jahren bei uns, ist auch hier gemeldet,
zahlt noch keine Miete)
<Wäre es ratsam für meine Eltern, für uns beide einen
Mietvertrag aufzusetzen?
<Ich habe gehört das man nach einer abgeschlossenen
Berufsausbildung als "eigenständige Person"
gilt, und da die Eltern keine Angaben über Einkünfte
machen müssen.
In wie fern müssen meine Eltern (Selbstständig)
für mich aufkommen oder
ihre Vermögensverhältnisse auf decken?

Vielen Dank im Vorraus!!!
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