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Gaslieferant, Abrechnen mit Vermieter, usw...

Verfasst: 02.05.2006 08:03
von Anna
Also, ich versuchs mal so zu erklären(ich hoffe, ich krieg das auf die Reihe...):
Die Wohnung der Bekannten wurde jetzt genehmigt. Das ist ja soweit ganz gut. Aber jetzt das Problem: Sie sollen ja die Vermieterbescheinigung ausfüllen lassen. Da die Heizkosten ebenfalls an den Vermieter gezahlt werden, müssen sie ja noch so einen orangenen Zusatzzettel ausfüllen lassen. Auch ok. Und jetzt das Problem: Das Amt will zusätzlich noch den Bescheid vom Gaslieferanten haben, was der VM da zahlen muss. Diesen sollen die Bekannten in Kopie mit abgeben. Aber was, wenn der VM das nicht hergeben will? Ist das Amt berechtigt, den Antrag der Bekannten nicht auszuführen, nur weil diese Kopie fehlt? Sie können ja nichts machen, wenn sie die nicht bekommen.

Verfasst: 02.05.2006 10:22
von Melinde
Hallo Anna
Der Vermieter braucht seine Unterlagen mit dem Gasversorger nicht zur Verfügung stellen. Schon garnicht für ein Amt. Seine Vertragspartner sind nur die Mieter und denen muß er sie auf Verlangen zur Einsicht vorlegen wenn er die Betriebskostenabrechnung macht nach Jahresfrist.
Er muß nur die Vermieterbescheinigung ausfüllen in der genau aufgeschlüsselt ist wie hoch die Miete und die einzelnen Posten der monatlichen Nebenkosten- und Heizkostenvorauszahlungen sind.
Wenn das Amt den genauen Gaspreis wissen will sollen die sich selber kundig machen, Gaspreis ist bundesweit einheitlich viel zu hoch weil es nur noch wenige Versorgerkonzerne gibt die sich den Kuchen teilen und die Preise diktieren.
Gruß

Verfasst: 02.05.2006 10:47
von Anna
Danke für die Antwort Melinde. Gibts da evt irgendwas Handfestes an Paragraphen, falls die trozdem drauf pochen(man weis ja nie...)?

Verfasst: 02.05.2006 11:20
von Melinde
Hallo Anna
Welche und ob es in dem Zusammenhang mit Alg 2 Paragraphen gibt weiss ich nicht.
Fakt ist nur, das der Vermieter nicht der Vertragspartner des Amtes ist und seine Unterlagen nicht offenlegen braucht.
Als nächstes wollten die dann womöglich noch die Unterlagen zur Finanzierung seiner Immobilie sehen oder was?
Das ginge zu weit aber wer weiß was noch für Gesetze gemacht werden. Dann wird sich auch der letzte Vermieter von der Vermietung an Bezieher staatlicher Unterstützung verabschieden. Es werden jetzt schon immer mehr die verunsichert sind und genau überlegen.
Im Mietrecht (Betriebskostenverordnung) steht was zum Recht des Mieters auf Einsicht in die Unterlagen des Vermieters. Das ist manchmal nötig wenn eine Betriebskostenabrechnung vorgelegt wird und man möchte die Korrektheit überprüfen.
Weiter kann ich dir auch nichts dazu sagen.
Viel Erfolg und schlagt Euch wacker
Gruß