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Erstattung der Kosten für Steuerberater zwecks Geschäftsplan

Verfasst: 01.05.2006 19:56
von dipi
Hallo, ich möchte mich selbstständig machen und will EInstigsgeld beantragen. Dazu brauche ich vom Steuerberater einen Geschäftspaln, der mich allerdings Geld kostet. Die Frau vom Arbeitsamt meinte, ich müsse das selebr bezahlen. VOn anderer Siete hörte ich aber, daß ich diese Kosten erstattet bekommen könne. Weiß jemand genaueres? Gibt es eine gestezliche Grundlage, wo steht, daß ich die Kosten für die Erstellung des Geschäftsplanes erstattet bekommen würde?
Gruß dipi

Verfasst: 02.05.2006 09:38
von DjTermi
Hallo, dass kan man so nicht sagen. Das musst Du mit dein Arbeitsvermittler absprechen. Da dies eine " Kann " Leistung ist.

Verfasst: 02.05.2006 14:10
von Flunk
Warum braucht man für einen Geschäftsplan einen Steuerberater ?

Einen Businessplan zum Erhalten von Einstiegsgeld kann man Formlos erstellen.

Der Steuerberater kann ja auch nur das Aufschreiben was Du ihm sagst.
Die Fragestellung die es gilt zu beantworten ist die wie man in drei Jahren seine Geschäftsentwicklung sieht und wie man dies erreichen will.


Also genau die Vorstellungen die in Deinem Kopf sind sind einfach nur verständlich zu Papier zu bringen.

Ich habe das schon mal erklärt.

Schau mal hier .

Einstiegsgeld


Sicherlich ist auch das der Grund warum derartige Kosten eventuell nicht übernommen werden. Ein Konzept soll man halt selber schreiben und nicht schreiben lassen.

Wenn Du allerdings meinst, den Steuerberater als Sachkundige Stelle einzubeziehen dann kannst Du auch mit Deinem Konzept zur Deiner IHK gehen. Die nehmen auch Stellung zu Deinem Konzept und das kostet glaube ich nichts.

Wenn Du dazu Hilfe brauchst kann ich Dir gerne mit ein paar Denkanstößen unter die Arme greifen.

Grüße Flunk

Verfasst: 02.05.2006 22:41
von EarlGrey
Flunk hat geschrieben:Wenn Du allerdings meinst, den Steuerberater als Sachkundige Stelle einzubeziehen dann kannst Du auch mit Deinem Konzept zur Deiner IHK gehen. Die nehmen auch Stellung zu Deinem Konzept und das kostet glaube ich nichts.
Zum Thema IHK:

Die Erstberatung ist kostenlos, sozusagen mal drüberschauen über die Rohversion des Geschäftsplanes. Aber wenn man tiefergehende Fragen hat muß man auch was bezahlen. Ich glaube es sind 10 oder 20 Euro.

Ich empfehle zuerst, ein Existenzgründerseminar mitzumachen (übers Arbeitsamt vermittelt, kostet nichts) und dort zu lernen, wie man einen Geschäftsplan schreibt. Da sind die wichtigsten Punkte notiert und man macht sich dann eigene Gedanken drüber. Lass es nochmal von einem Freund durchlesen, ob es schlüssig geschrieben ist. Stell Dir vor, Du musst eine Bank von Deiner Idee überzeugen. Wenn man einen Kredit von denen braucht, wollen die auch so einen Geschäftsplan haben. Und letztendlich gehste zur IHK und dann zum Arbeitsamt.

Grüße
Earl

Verfasst: 03.05.2006 08:28
von Flunk
Ich glaube es sind 10 oder 20 Euro
Und das ist sicherlich billiger als einen Steuerberater zu beauftragen.

Ich habe gerade mit meiner zuständigen IHK in Chemnitz telefoniert .
Die verlangen kein Geld für die Stellungnahme als fachkundige Stelle. Allerdings muss für die angestrebte Existenzgründung auch die IHK zuständig sein.
Man wird eh Mitglied bei der IHK :-)

In dem Zusammenhang noch ein Link auf eine PDF der IHK Chemnitz zum Thema Existenzgründung nach Ich AG

Obwohl die Ich AG Förderung bei ALG 2 Empfänger ja nicht zum Tragen kommt sind sicherlich einge Passagen interessant.

Grüße Flunk

@EarlGrey danke für Deine Erfahrungen zu dem Thema

Verfasst: 03.05.2006 08:33
von Flunk
Da ich mich im Handwerk selbstständig mache,
Jetzt habe ich gerade in einem anderen Beitrag von Dir gelesen das Du Dich im Handwerk selbständig machen möchtest.
Da könntest Du dann zu Deiner zuständigen Handwerkskammer gehen.

Viel Erfolg
Grüße Flunk