Verrechnung Steuerrückzahlungen/Betriebskostenrückzahlung
Verfasst: 30.04.2006 11:05
Hallo Leute,
hat jemand von euch Erfarungen gemacht mit ALG 2 und Steuerrückzahlungen und Rückzahlungen aus falschen Betriebskostenabrechnungen des Vermieters?
Werden diese in jedem Fall mit dem ALG 2 verrechnet, auch wenn die Ansprüche entstanden sind, als man noch kein ALG 2 Empfänger war?
Die Rückzahlungen gingen während der ALG 2 Zeit auf meinem Konto ein.
Ich habe eine Rückforderung von mehr als 3000 € am Hals, die sich aus einer Steuerrückzahlung (ich brauchte ein 3/4 Jahr aus beruflichen Gründen eine 2te Wohnung) und der Rückzahlung von jahrelangen, falschen und überhöhten Betriebskostenabrechnungen meines Vermieters zusammensetzen.
Gruss Ralf :cry:
hat jemand von euch Erfarungen gemacht mit ALG 2 und Steuerrückzahlungen und Rückzahlungen aus falschen Betriebskostenabrechnungen des Vermieters?
Werden diese in jedem Fall mit dem ALG 2 verrechnet, auch wenn die Ansprüche entstanden sind, als man noch kein ALG 2 Empfänger war?
Die Rückzahlungen gingen während der ALG 2 Zeit auf meinem Konto ein.
Ich habe eine Rückforderung von mehr als 3000 € am Hals, die sich aus einer Steuerrückzahlung (ich brauchte ein 3/4 Jahr aus beruflichen Gründen eine 2te Wohnung) und der Rückzahlung von jahrelangen, falschen und überhöhten Betriebskostenabrechnungen meines Vermieters zusammensetzen.
Gruss Ralf :cry: