Seite 1 von 1

Verrechnung Steuerrückzahlungen/Betriebskostenrückzahlung

Verfasst: 30.04.2006 11:05
von Locomotive38
Hallo Leute,

hat jemand von euch Erfarungen gemacht mit ALG 2 und Steuerrückzahlungen und Rückzahlungen aus falschen Betriebskostenabrechnungen des Vermieters?

Werden diese in jedem Fall mit dem ALG 2 verrechnet, auch wenn die Ansprüche entstanden sind, als man noch kein ALG 2 Empfänger war?

Die Rückzahlungen gingen während der ALG 2 Zeit auf meinem Konto ein.

Ich habe eine Rückforderung von mehr als 3000 € am Hals, die sich aus einer Steuerrückzahlung (ich brauchte ein 3/4 Jahr aus beruflichen Gründen eine 2te Wohnung) und der Rückzahlung von jahrelangen, falschen und überhöhten Betriebskostenabrechnungen meines Vermieters zusammensetzen.

Gruss Ralf :cry:

Verfasst: 30.04.2006 11:42
von Gast
Siehe: Zuflussprinzip.

Verfasst: 30.04.2006 12:38
von Locomotive38
Danke!

Zuflussprinzip heisst wohl, alles was an Geldmittel nach der Antragsstellung eingeht wird auf ALG II angerechnet.

Heisst das, wenn ich 1 Tag vor der ALG II Antragsstellung 1000 € bekomme, habe ich Glück, und wenn ich die gleiche Summe einen Tag später bekomme, habe ich Pech gehabt? Oder auf meine Situation bezogen: Wenn mein Steuersachbearbeiter etwas schneller gewesen wäre, wär ich jetzt fein raus?

Kennst du dieses Urteil, dass

(Sozialgericht Leipzig Aktenzeichen S 9 405/05 ER), eine Bewertung von Steuerrückzahlungen als Einkommen und somit die Verrechnung auf Leistungen von ALG-II zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr zulassig ist.

Ich denke, ich werde erstmal widersprechen und auf dieses Urteil verweisen.

Verfasst: 30.04.2006 13:13
von Gast
Leider ist dies bisher das einzige Gericht, daß den Sachverhalt so sieht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat es nach dem alten BSHG anders gesehen.

Also auf gehts: Widerspruch und Klage!