Verrechnung Steuerrückzahlungen/Betriebskostenrückzahlung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Locomotive38
Beiträge: 2
Registriert: 30.04.2006 10:18
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Verrechnung Steuerrückzahlungen/Betriebskostenrückzahlung

Beitrag von Locomotive38 »

Hallo Leute,

hat jemand von euch Erfarungen gemacht mit ALG 2 und Steuerrückzahlungen und Rückzahlungen aus falschen Betriebskostenabrechnungen des Vermieters?

Werden diese in jedem Fall mit dem ALG 2 verrechnet, auch wenn die Ansprüche entstanden sind, als man noch kein ALG 2 Empfänger war?

Die Rückzahlungen gingen während der ALG 2 Zeit auf meinem Konto ein.

Ich habe eine Rückforderung von mehr als 3000 € am Hals, die sich aus einer Steuerrückzahlung (ich brauchte ein 3/4 Jahr aus beruflichen Gründen eine 2te Wohnung) und der Rückzahlung von jahrelangen, falschen und überhöhten Betriebskostenabrechnungen meines Vermieters zusammensetzen.

Gruss Ralf :cry:
Gast

Beitrag von Gast »

Siehe: Zuflussprinzip.
Locomotive38
Beiträge: 2
Registriert: 30.04.2006 10:18
Wohnort: Pfullingen

Beitrag von Locomotive38 »

Danke!

Zuflussprinzip heisst wohl, alles was an Geldmittel nach der Antragsstellung eingeht wird auf ALG II angerechnet.

Heisst das, wenn ich 1 Tag vor der ALG II Antragsstellung 1000 € bekomme, habe ich Glück, und wenn ich die gleiche Summe einen Tag später bekomme, habe ich Pech gehabt? Oder auf meine Situation bezogen: Wenn mein Steuersachbearbeiter etwas schneller gewesen wäre, wär ich jetzt fein raus?

Kennst du dieses Urteil, dass

(Sozialgericht Leipzig Aktenzeichen S 9 405/05 ER), eine Bewertung von Steuerrückzahlungen als Einkommen und somit die Verrechnung auf Leistungen von ALG-II zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr zulassig ist.

Ich denke, ich werde erstmal widersprechen und auf dieses Urteil verweisen.
Gast

Beitrag von Gast »

Leider ist dies bisher das einzige Gericht, daß den Sachverhalt so sieht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat es nach dem alten BSHG anders gesehen.

Also auf gehts: Widerspruch und Klage!
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