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Was kann man beantragen?????

Verfasst: 29.04.2006 17:57
von Anny
Hallo, ich schon wieder!!!!

Also erstmal ich bin weiß Gott kein Schnorrer, doch habe ich nur mal so einige Fragen, die mir so keiner beatworten wollte oder konnte:

mein noch nicht ganz schwiegervater :wink: der kleine KAMPFZWERG *gg*
meinte heute zu mir Ihr könnt das Geld für die BAnk also die Kontoführungsgebühr beantragen und obwohl ICH keinen Arbeitsplatz , aber ein Auto auch beantragen, das die Arge die KFZ-Versicherung übernimmt! Das mit der KFZ versicherung hat er so begründet, weil ich ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe!
Ich weiß von der ARGE nur, das sie die KFZ versicherung mit Abrechnen würden, wenn mein Freund das Auto benutzen würde, was aber schwer geht, da er ja keinen Führerschein hat!

Allerdings ist mir auch aufgefallen, das wir nur mündlich einige Absagen von der ARGE erhalten haben, z.B. auch bei unserem Antrag umziehen zu dürfen!!!!

Wir schreiben hin, aber die ARGE erledigt das per Telefon und wenn man dann was schriftliches haben will, bekommen wir nur die Aussage zu hören, nein das reicht doch wenn ich ihnen das sage!!!! (sieht so aus als habe die mitarbeiterin Angst vor einem Widerspruch!?!)

Ich weiß, welche Pflichten ICH habe, welche aber hat die ARGE? oder können die alles aus eigenem ermessen für sinnvoll oder nicht sinnvoll bedingsen(komme nicht aufs wort)

Antworten hierauf wären sehr schön

LG anny

Verfasst: 29.04.2006 18:05
von Gast
Kontoführungsgebühr gibt es nicht erstattet.
Kfz Versicherung wird nur für werktätige erstattet.

Verfasst: 29.04.2006 18:11
von Anny
Danke dir!

Wusste ich doch, aber wie gesagt, der kleine Kampfzwerg möchte irgendwie immer alles erstattet bekommen! :?

Aber wie sieht das aus mit dem schriftlichen, z.B. bei der ablehnung des Umzugs?! wobei sie uns auch dort nur gesagt hat, "abgelehnt" und die Gründe nicht ausreichend dargelegt hat!

Verfasst: 29.04.2006 19:11
von Gast
Ein Antrag muß schriftlich unter Beachtung von Recht und Gesetz beschieden werden.