Was kann man beantragen?????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Anny
Beiträge: 89
Registriert: 18.04.2006 14:53
Wohnort: "noch"Salzgitter

Was kann man beantragen?????

Beitrag von Anny »

Hallo, ich schon wieder!!!!

Also erstmal ich bin weiß Gott kein Schnorrer, doch habe ich nur mal so einige Fragen, die mir so keiner beatworten wollte oder konnte:

mein noch nicht ganz schwiegervater :wink: der kleine KAMPFZWERG *gg*
meinte heute zu mir Ihr könnt das Geld für die BAnk also die Kontoführungsgebühr beantragen und obwohl ICH keinen Arbeitsplatz , aber ein Auto auch beantragen, das die Arge die KFZ-Versicherung übernimmt! Das mit der KFZ versicherung hat er so begründet, weil ich ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe!
Ich weiß von der ARGE nur, das sie die KFZ versicherung mit Abrechnen würden, wenn mein Freund das Auto benutzen würde, was aber schwer geht, da er ja keinen Führerschein hat!

Allerdings ist mir auch aufgefallen, das wir nur mündlich einige Absagen von der ARGE erhalten haben, z.B. auch bei unserem Antrag umziehen zu dürfen!!!!

Wir schreiben hin, aber die ARGE erledigt das per Telefon und wenn man dann was schriftliches haben will, bekommen wir nur die Aussage zu hören, nein das reicht doch wenn ich ihnen das sage!!!! (sieht so aus als habe die mitarbeiterin Angst vor einem Widerspruch!?!)

Ich weiß, welche Pflichten ICH habe, welche aber hat die ARGE? oder können die alles aus eigenem ermessen für sinnvoll oder nicht sinnvoll bedingsen(komme nicht aufs wort)

Antworten hierauf wären sehr schön

LG anny
Gast

Beitrag von Gast »

Kontoführungsgebühr gibt es nicht erstattet.
Kfz Versicherung wird nur für werktätige erstattet.
Anny
Beiträge: 89
Registriert: 18.04.2006 14:53
Wohnort: "noch"Salzgitter

Beitrag von Anny »

Danke dir!

Wusste ich doch, aber wie gesagt, der kleine Kampfzwerg möchte irgendwie immer alles erstattet bekommen! :?

Aber wie sieht das aus mit dem schriftlichen, z.B. bei der ablehnung des Umzugs?! wobei sie uns auch dort nur gesagt hat, "abgelehnt" und die Gründe nicht ausreichend dargelegt hat!
Gast

Beitrag von Gast »

Ein Antrag muß schriftlich unter Beachtung von Recht und Gesetz beschieden werden.
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