Bestätigung für abgabe

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten

soll man seine anträge quittieren lassen

Umfrage endete am 08.05.2006 19:31

auf jeden fall
8
80%
Ohne quittung ist man verraten und verkauft
2
20%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 10

reallucifer
Beiträge: 3
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Bestätigung für abgabe

Beitrag von reallucifer »

Hallo zusammen ,
Ich wollte mal fragen:
ein paar freunde von mir und aus der familie meinten das ich mir alles bestätigen lassen soll was ich im arbeitsamt (harz4) abgebe.
meine frage ist müssen die meine anträge quittieren wenn ja worauf kann ich mich da berufen oder auf welches gesetz????....Hilfe.....
ich hatte meinen fallmanager nämlich nach der qittung für meinen folgeantrag gefragt so das ich nachweisen kann das er ihn angenommen hat, und der hat dies partu abgelehnt weil er das nicht machen müsse.weiss jemand rat :x
nane
Beiträge: 60
Registriert: 26.03.2006 11:39
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Beitrag von nane »

Entstehen ihm irgendwelche Nachteile wenn er dir schnell auf n Stück Papier schreibt, dass er deinen Folgeantrag erhalten hat, ihn aber noch prüfen muss oder so?
Bei meiner Anwältin kommt immer n Stempel auf nen Brief oder ein Fax "erhalten am ..." und dann das Datum *g*
Hmm wär das zu dreist wenn man in dem Fall den Vorgesetzten verlangt? Man könnte ja erzählen, dass schonmal etwas abgegeben wurde und sich bzgl des Abgabedatums später Probleme ergaben. :?: :?:
reallucifer
Beiträge: 3
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Beitrag von reallucifer »

bislang nicht .was ist aber wenn ich was abgegeben habe und die es im wahrsten sinne des wortes verschlampen ,wie soll man da nachweisen es rechtzeitig abgegeben zu haben
reallucifer
Beiträge: 3
Registriert: 28.04.2006 19:19
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Beitrag von reallucifer »

und der sachbearbeiter (fallmanager)weigert sich mir irgend etwas zu bestättigen da er das nicht müsse so sein göttlicher klang
Gast

Beitrag von Gast »

Jede Kommune hat eine Poststelle, oft im Rathaus.

Dort abgeben, die kennen die Vorschrift zur Bestätigung des Empfanges. :wink:
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
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Beitrag von submarin »

So schwer ist das mit der Bestätigung ja nun nicht:
Kopie mit zur ArGe nehmen und die setzen da einen Stempel drauf.
Würde ich immer so machen!
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Ihr könnt aber nur eine Emfangsbestätigung bekommen, was aber in den Brief steht wird dadurch nicht bestätigt ! ACHTUNG, also !!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Margaretha
Beiträge: 67
Registriert: 31.03.2006 09:58

Beitrag von Margaretha »

Meine Kinder bekommen zwar kein Hartz 4, aber um den Kindergeldanspruch nicht zu verlieren müssen Sie sich relmäßig bei der Arbeitsvermittlung u. bei der Berufsberatung melden u. das lassen sie sich auch immer bestätigen u. siehe da, vor kurzem wurde das Kindergeld dann tatsächlich gesperrt, weil einer meiner Söhne sich angeblich nicht gemeldet hatte (die Sachbearbeiterin hatte vergessen es einzutragen) u. nur Dank der schriftlichen Bestätigung konnte bewiesen werden, das mein Sohn die Meldefrist eingehalten hat, aus diesem Grund kann ich nur jedem empfehlen, sich "alles" was für den Leistungsbezug von Hartz 4, Kindergeld u.a. von Bedeutung ist, schriftlich bestätigen zu lassen!
Jens
Beiträge: 56
Registriert: 09.12.2005 15:23

Beitrag von Jens »

Ja wichtige Sachen wie Widersprüche oder Stellungsnahmen, fehlende Sachen zu Anträgen immer bestätigen lassen.
die Ämter spielen mit allen fiesen Tricks da ist es immer gut Kopien von allem zu haben und eben auch Eingangsbestätigungen.
Besonder Arbeitsvermittlerinnen rücken ungern Schriftstücke heraus.
Zum Beispiel behaupten Sie gern das Sie sich unkooperativ bei Bewerbungsgesprächen verhalten haben, dies hätte Ihnen die Firma per Fax mitgeteilt. Lassen Sie sich solche Faxe zeigen und eine Kopie machen.
Meisten weigern sich die Arbeitvermittlerinnen das zu tun, lassen Sie nicht locker gehen Sie zu Vorgesetzten. Meisten stehen auf diesen Faxen nur paar Stichwörter die sich auslegen lassen wie man will. Das sind alles miese Tricks um die Leistungen um 30% zu kürzen.
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
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Beitrag von DjTermi »

die Ämter spielen mit allen fiesen Tricks da ist es immer gut Kopien von allem zu haben und eben auch Eingangsbestätigungen.
Ich Arbeite ja selbst beim Amt, aber ich habe sowas noch nie gehört oder gesehen das irgend meiner Kollegen(in) so vor gehen. Was man für alles eine Bestätigung geben sollte ist ja nicht nur beim Amt so, ich denke nur viele denken einfach nicht daran.
Ich sage dann immer gern:
Die besten Erfahrungen mit den Menschen macht man immer dann, wenn man mit anderen Menschen oder mit dem Schicksal schlechte Erfahrungen macht.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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