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Wohngeld?

Verfasst: 28.04.2006 11:48
von Waldmeister
Hallo,

scheint wohl bei uns alles drunter und drüber zu gehen. Meine Freundin seit Februar 2006 arbeitslos (ALG 1), ich selbst ALG 2.
Wir wollten eigentlich zusammenziehen, nach 3 jähriger Beziehung wohl eigentlich selbstverständlich, dies scheint aber in dem Staat hier unmöglich zu sein?!
Meine Freundin lebt in Rheinland-Pfalz, ich in Hessen. Dies ist das erste Problem. Ich darf ja wegen Hartz4 das Bundesland woh nicht wechseln.

Aber da sie ja wegen der besseren Chancen eh zu mir runterziehen wollte, wäre das mal gelöst.
Nun geht es weiter, laut der Sachbearbeiterin meiner Freundin, müsste sie aufstockendes SGB2?? beantragen. (Sie bekommt im Monat knapp 560 Euro). Meine Fragen: bekommt sie zusätzlich zu Ihrem Geld noch Miete ersetzt?
Da sie ja höchstwahrscheinlich dann auch Hartz4 mitbeantragen muss, darf sie dann überhaupt nach Hessen ziehen?
Nun zu mir: ich lebe zurzeit noch bei meinen Eltern, wenn wir dann zusammenziehen, müsste ich doch die Hälfte der Miete bezahlt bekommen, oder? (bekomme im Moment 345 Euro Grundsicherung + 80 Euro befristeteter Zuschlag, läuft im Juni 2006 ab)
Oder gibt es eine andere Möglichkeit zusammenzuziehen? etwa wenn ich selbst für mich und meine Freundin eine Wohnung beantrage, ohne das sie bei ihrem Arbeitsamt etwas beantragt??
Wenn, in welchem Fall auch immer, Miete übernommen wird, was bleibt uns im Monat dann noch übrig? Können wir auf meine 345 Euro und die knapp 560 Euro meiner Freudin weiterhin zählen??
Fragen über Fragen, wissen echt nicht mehr weiter.
Wäre super, wenn ihr uns etwas weiterhelfen könntet.

Verfasst: 02.05.2006 18:39
von Waldmeister
Wäre super wenn jemand ne Antwort wüsste. Ist nämlich sehr dringend

Verfasst: 02.05.2006 18:43
von Gast
Wie alt seid Ihr Beide?

Verfasst: 02.05.2006 18:46
von Waldmeister
Meine Freundin 25, im Juli 26 und ich selbst bin 29

Verfasst: 02.05.2006 19:55
von Gast
Natürlich dürf Ihr zusammenziehen, das garantiert das Grundgesetz. Ihr dürft auch Wohnen wo Ihr wollt.

Nur: Könnt Ihr einen Umzug nicht selbst finanzieren und/oder Maklergebühren, Kaution, Renovierung etc. nicht selber tragen,
benötigt Ihr vom Amt eine Genehmigung für einen notwendigen Umzug. Notwendig wäre z.B. ein neuer Job in einer anderen Stadt. Die werdet Ihr aber nicht ohne weiteres bekommen.

Verfasst: 04.05.2006 17:16
von Waldmeister
Also, das ist doch eine Schande für einen Staat, der sich sozial nennt.

Wird man doch regelrecht gezwungen, den Staat zu bescheißen.

Na ja, hauptsache einige wenige Leute haben das große Geld.

Zum Kotzen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1

Verfasst: 04.05.2006 17:21
von Waldmeister
Wollte nicht wieder ein neues Thema eröffnen.

Mit welchem Betrag kann bei einer Erstausstattung gerechnet werden?

Reicht das für ne komplette Wohnungseinrichtung?

Verfasst: 04.05.2006 17:41
von Gast
Waldmeister hat geschrieben: Mit welchem Betrag kann bei einer Erstausstattung gerechnet werden?
Das wird von den Kommunen unterschiedlich gehandhabt.
Die für Dich zuständige Arge kann Dir dies mitteilen.