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KdU

Verfasst: 27.04.2006 22:46
von fruchtzwerg
Leider finde ich im Forum keine direkte Antwort auf meine Frage.
Folgendes: z. Zt. wohne ich (alleinerzihend) mit meinen beiden Kids auf 57qm (3-Zi.) alles sehr beengt. Zudem kommt starker Schimmelbefall, der mittlerweile auch auf unsere Gesundheit schlägt. Das ist aber ein anderes Thema. Nun hab ich nach fast 2 Jahren endlich eine geeignete Wohnung gefunden. War nicht einfach, da ich mich an die Kündigungsfrist halten mußte...viele keineKinder im Haus haben wollten und schon gar nicht Hartz IV-Empfänger. Was für eine Welt! Nun denn...ich zum Amt und nachgefragt, daes 100 qm!! sind aber nur 320 KM. Also im Vergleich zu meiner jetzigen Wohnung (285 KM) sehr günstig. Habe Zustimmung bekommen. Nun zu meiner Frage: momentan wird mir die Kaltmiete 285 angerechnet und dieNK von60 Euro. Habe allerdings jährlich Nachzahlungen von fast 800 Euro (Verschleierung der eigentlichen Miete). Mit der neuen Wohnung werden die NK angeschlagen mit ca. 130 Euro. Bekomme ich denn nun etwas mehran Mietzuschuß oder wird der alte weiterberechnet? Macht mir nun etwas Sorge, denn eigentlich liege ich mit der jetzigen Miete ja eh noch unter der Mietgrenze, die jetzt bei ca. 410 Euro WM liegt (ohne Heizkosten richtig?).
Hoffe ich habemich etwas verständlich ausgedrückt und jemand weiß inen Rat. Danke im voraus.

Verfasst: 28.04.2006 02:15
von Melinde
Hallo fruchtzwerg
Wenn Du die Zustimmung zur Anmietung der neuen Wohnung bekommen hast wird bei den Kosten der Unterkunft die neue Miete samt Nebenkosten auch übernommen.
Viel Freude in der neuen Wohnung
Gruß

Verfasst: 28.04.2006 09:10
von fruchtzwerg
Okay..ich dank Dir. Hatte nämlich irgendwo gelesen, daß der alte Mietzuschuß nicht angehoben wird bei einer etwas teureren Wohnung, sondern man nur das bekommt, was bisher gezahlt wurde.

Verfasst: 28.04.2006 14:17
von Gast
fruchtzwerg hat geschrieben:Hatte nämlich irgendwo gelesen, daß der alte Mietzuschuß nicht angehoben wird bei einer etwas teureren Wohnung, sondern man nur das bekommt, was bisher gezahlt wurde.
Das steht so im Hartz-IV Optimierungsgesetz, das zur Zeit in Berlin beraten wird. Ob das kommt, ist noch offen.

Verfasst: 29.04.2006 01:13
von fruchtzwerg
Dann soll es man offen bleiben...
Zumindest sollte dann doch bis zur Mietobergrenze gezahlt werden...oder? Wofür sonst werden diese Grenzen gesetzt?Wenn ich vorher ne kleine und günstige Wohnung hatte, die mit 57 qm und 2 größeren Kids einfach zu klein ist...aber geht ja u.a. auchum Schimmel und unsere Gesundheit. Wenn man in der Hinsicht schon kinerlei Hilfe erwarten kann, sollten sie zumindest ne andere Wohnung genehmigen und deren höhere Kosten berücksichtigen.
Oder sehe ich das falsch?

Verfasst: 29.04.2006 01:45
von Gast
Auf zum Sozialgericht.