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Wie hoch Rückzahlung
Verfasst: 09.08.2005 19:34
von Gast
Ich wurde mit Hartz 4 über einen Zeitraum von 4 Monaten erheblich "Überzahlt". Nun soll ich die Summe natürlich zurückzahlen und mit neuem Bescheid auch gleich die Ansage, dass mir 150,- Euro im Monat abgezogen werden.
Nun bekomme ich gerade noch 610,- Euro...inkl. Miete und habe 3 Kinder zu Hause - bin alleinerziehend. Weiß vorn und hinten nicht mehr wie es weitergehen soll. Habe mal gehört, dass nur 10% von dem Geld einbehalten werden darf, wenn überhaupt. Kann mir jemand helfen und eine Auskunft geben. Meine Große hat sogar schon freiwillig auf ihre Klassenfahrt verzichtet und ist damit das einzige Kind der Klasse, die nicht mitfährt. Am meisten tun mir meine Kinder leid. Brauche dringend Hilfe.
Verfasst: 31.08.2006 16:56
von lotte
hallo gast
wie und was rechtens ist - sorry weiß ich wirklich nicht
aber wir als familie hatten eine ähnliche situation
uns flatterte anfangs letztens jahres ein freudiger brief ins haus
sehr geehrte frau lotte
leider haben wir uns zu ihren ungunsten verrechnet und zahlen ihnen rückwirkent 1000 euro und ab folgentem datum 300euro mehr
ich konnte es nicht fassen und meldete mich sogar beim amt, ob die da den wirklich keinen fehler gemacht haben könnten.....
nein, nein ..freuen sie sich doch-sond rufen die leute immer nur an sie bekämen zuwenig und ich beschwere mich weil ....
der schlag ließ nicht lange auf sich warten, 6 mon.
frau lotte sie hätten doch merken müssen das sie .....
allerdings konnte ich mit einem schreiben, das es mir unmöglich sei da ich zwei kinder und und..
worauf mir die dame vom amt vorschlug ob ich 1euro pro tag -also 30euro im monat zurüchzahlen könnte
allerdings nur nach einem schreiben und gespräch -das ich doch schließlich sie umgehend darauf angesprochen hatte
grüße lotte
Verfasst: 31.08.2006 17:00
von lotte
hallo gast
noch etwas zum thema klassenfahrt in zukunft
diese kannst du ermässigt über den elternbeirat der schule erhalten
und gleichfalls bei arbeitsamt im voraus beantragen als sonderzuschuß
grüße lotte
Verfasst: 31.08.2006 18:48
von Silke
Hallo Gast!
Ich war heute auf dem Arbeutsamt, weil mein Bescheid für September noch nicht bearbeitet wurden ist.
Desweiteren wurde mir Kindergeld für August berechnet, welches ich nicht mehr erhalten habe. Man stellte fest , dass mein Mann ( ich habe Durchschnittsberechnung) im Mai etwas mehr verdient hat. Damit hatte ich sozusagen für Juli eine Überzahlung. Diese Überzahlung hat man gleich mit dem Kindergeld verrechnet, was mir noch zustand.
Dieser Betrag reichte jedoch nicht aus. Man fragte mich höflich, ob der Betrag mit einmal von der nächsten Zahlung abgezogen werden darf.
Wenn du eine größere Summe hast, kann man das nicht mit einmal abziehen, so kommst du doch wieder unter deine Grenze. Es muss eine Abzahlung vereinbart werden. Außerdem muss dass Arbeitsamt dich zu diesem Fall anhören und du musst dazu deine Unterschrift geben. So war es jedenfalls bei mir. MFG. Silke

Verfasst: 31.08.2006 20:06
von buxi
Hallo, zur Rückzahlung kann ich leider nicht mitreden. Aber in der Broschüre zu Harz 4, vom AA herausgegeben steht, mehrtägige Klassenfahrten werden vom Amt auf Antrag übernommen. Somit müsste wenigstens Dein Kind nicht auf die Klassenfahrt verzichten.
Gruß buxi
Verfasst: 31.08.2006 20:16
von fruchtzwerg
Bzgl. der Klassenfahrt kann ich Dir nur bestätigen, daß mehrtägige übernommen werden...ich habe den Bescheid der Schule (mit Überweisungsträger) beim Amt eingereicht und der Betrag wurde direkt von dort auch an die Schule überwiesen.