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Einstiegsgeld
Verfasst: 27.04.2006 21:49
von peggy24
hallo, ich habe da mal eine frage:
ich war heute beim jobcenter da ich eventuell ab mitte mai eine arbeit annehme. die dame erzählte mir was vom einstiegsgeld.
habe es aber nicht so ganz verstanden da ich nicht richtig hingehört habe da ich mich mit meiner beraterin schon seit monaten weg hab.
bekomme ich dann die 165euro zusätzlich zu meinem lohn oder bekommt der arbeitgeber für mich das geld für sechs monate?
versteh da jetzt garnichts mehr!
lg
Verfasst: 27.04.2006 22:16
von DjTermi
Sicher was Du einstiegsgeld verstanden hast ?
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Einstiegsgeld zu erhalten?
Zunächst einmal müssen Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Hier kommt es auf Ihre "Bedürftigkeit" an. Dabei dürfen auch das Einkommen des Partners sowie das gemeinsame Vermögen die - recht niedrigen - Freibeträge nicht überschreiten, ansonsten wird das Arbeitslosengeld II gekürzt oder entfällt ganz. Zudem muss die Geldleistung in Hinblick auf die "Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt" auch tatsächlich erforderlich erscheinen.
Wie bei Ich-AG und Überbrückungsgeld wird die Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit gefördert. Allerdings können mit dem Einstiegsgeld auch nicht-selbständige Tätigkeiten ab 15 Stunden pro Woche bezuschusst werden.
einstiegsgeld
Verfasst: 27.04.2006 22:37
von peggy24
hallo...
ja ich bin mir sicher das ich einstiegsgeld verstanden hab. die dame vom amt sagte mir das ich bevor ich den arbeitsvertrag unterschreibe vorbeikommen soll und mir den antrag für einstiegsgeld holen soll und ausfüllen soll.
sie sagte ich würde dann für sechs monate 165euro ca. bekommen. sie sagte aber auch irgendwas vom arbeitgeber deshalb bin ich mir jetzt nicht ganz sicher ob ich das geld bekomm oder mein arbeitgeber!
Verfasst: 28.04.2006 09:34
von DjTermi
Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss zum Arbeitslosengeld II und beträgt grundsätzlich 50 Prozent der Regelleistung.
Hierzu ein Beispiel:
Die Regelleistung für Alleinstehende beträgt 345 Euro (in den neuen Bundesländern 5 Prozent weniger).
Die Hälfte davon sind 172 Euro.
In der Summe würde ein geförderter Alleinstehender also 517 Euro zusätzlich zu Miete und Heizkosten erhalten.
Das Einstiegsgeld hängt zusätzlich von der Größe der Familie bzw. Bedarfsgemeinschaft ab:
Für jedes zusätzliche Mitglied erhöht es sich um weitere 10 Prozent (also ungefähr 35 Euro).
Die Förderung kann auch dann etwas höher angesetzt werden, wenn gravierden Vermittlungshemmnisse vorliegen, die das Finden eines Arbeitsplatzes erschweren oder die Arbeitslosigkeit schon recht lange besteht.
Der Zuschuss soll aber insgesamt 100 Prozent der Regelleistung nicht übersteigen. (Im Beispiel also maximal 690 Euro monatlich.)
einstiegsgeld
Verfasst: 28.04.2006 15:44
von peggy24
hallo
jetzt versteh ich garnix mehr? also bekomme ich kein einstiegsgeld? wenn ich arbeiten gehe bekomme ich doch kein alg2 mehr sondern lohn!
beim jobcenter sagte man mir we schon geschrieben, dass ich bevor ich den arbeitvertrag unterschreibe vorbeikommen soll um einen antrag auf einstiegsgeld zu stellen und dann würde ich ca. 165 euro bekommen. bin jetzt ganz durcheinander! brauch klarheit!
lg
Re: einstiegsgeld
Verfasst: 28.04.2006 20:39
von EarlGrey
peggy24 hat geschrieben:hallo
jetzt versteh ich garnix mehr? also bekomme ich kein einstiegsgeld? wenn ich arbeiten gehe bekomme ich doch kein alg2 mehr sondern lohn!
lg
Genau, und deshalb denke ich, daß sich die Dame vom Amt da vertan hat. Denn Einstiegsgeld bekommt, wer sich hauptberuflich selbstständig macht. Vielleicht hat sie Dich falsch verstanden oder Du hast den Teil mit der Selbstständigkeit überhört.
Also Klartext:
Einstiegsgeld ist nur für Selbstständige.
Gruß
Earl Grey
P.S. Lohn schließt ALGII aus, wenn damit Deine Bedürftigkeit gedeckt ist.
einstiegsgeld
Verfasst: 29.04.2006 19:05
von peggy24
ne ne also von selbstständigkeit ist kein wort gefallen. sie hat sich das sogar in ihren schlauen computer geschrieben sodass ich fals ich keinen rechtzeitigen termin beim amt bekomm sie anrufen soll und dann würde sie mir den antrag sogar per post zukommen lassen den müßte ich dann ausfüllen und schnellst möglich ( vor unterschrift des arbeitsvertrages ) zurückschicken oder abgeben. so sagte die nette dame es mir!
ein bekannter von mir fängt am montag an mit arbeiten und der bekommt sogar 260euro einstiegsgeld.
lg
Verfasst: 29.04.2006 20:55
von EarlGrey
Interessant. Dann lass Dir doch das Formular schicken und beantrage es. Solltest dann vielleicht genau draufschauen um was es geht und uns das mal wissen lassen. Vielleicht ist es wirklich ein Fehler der ARGE, vielleicht auch eine Neuregelung? Würde mich wirklich mal interessieren, wie es damit weitergeht.
Gruß
Earl
Verfasst: 02.05.2006 18:58
von EarlGrey
Hallo Peggy24 und alle anderen,
da wir heute selbst einen Termin bei der ARGE im Zusammenhang mit Selbständigkeit hatten habe ich gleich mal wegen des Einstiegsgelds für Nichtselbständige gefragt und folgende Antwort bekommen:
Wenn jemand eine Anstellung annimmt, die UNTER den ortsüblichen Gehältern bezahlt wird, kann die ARGE ein zusätzliches Einstiegsgeld gewähren.
Also, Formular besorgen und sogleich beantragen. Ist doch toll, daß Deine Sachbearbeiterin Dich darauf hingewiesen hat, daß es Dir zusteht.
Gruß
Earl