hallo.
leider bin auch ich (sowie mein mann) eine hartz 4 empfängerin. ich rede nicht um den heißen brei herum und komme gleich zu meinem problem. mein mann und ich haben letzten monat geheiratet und erwarten nun unser 1. kind. wir mussten daher auch in eine 2-zimmer wohnung umziehen. (mein mann ist aus bochum zu mir in eine 1-zimmer wohnung gezogen.) ich habe nun einen antrag auf eine erstausstattung gestellt und promt eine ablehnung erhalten, mit der begründung das ich ja schon vorher in einem eigenem haushalt gelebt habe. soweit so gut, das kann ich natürlich auch nachvollziehen!!! nur haben wir bis jetzt keine waschmaschine und da wie gesagt das kind bereits unterwegs ist und wir nun kein 1-personen haushalt sondern bald ein 3-personen haushalt sind benötigen wir diese doch sehr dringend. die waschmaschine ist nur eine von einigen dingen die wir dringend brauchen.
und nun meine frage an euch: hat man einen anspruch als 3-personen haushalt auf eine waschmaschine, oder wie stellt sich das amt dies vor?
ich würde mich freuen wenn ihr mir in dieser frage helfen könntet und der ein oder andere da vielleicht schon erfahrung hat.
gruß
das blümchen
erstaustattung
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erstaustattung
wer nicht kämpft, kann nur verlieren
hallo,
aus einigen erfahrungen heraus kann ich dir nur den tip geben, alles was ihr braucht einzeln auf zu listen und das dann auch zu begründen!!!
anfang des jahres ging unsere waschmaschine kaputt, wir haben einen antrag für eine reperatur bzw eine neue bekommen, aber da wir schon eine hatten, mussten wir es vom Arbeitslosengeld 2 bezahlen. unsere fallmanagerin sagte, sie könne nur zu einem benötigten gerät "JA" sagen, das sich noch nicht in unserem haushalt befand!
obwohl ich auch gemerkt habe, das alle entscheidungen nicht nur von bundesland zu bundesland, nein sogar von stadt zu stadt sehr unterschiedlich sind.......
Viel erfolg und liebe grüße
Anny
aus einigen erfahrungen heraus kann ich dir nur den tip geben, alles was ihr braucht einzeln auf zu listen und das dann auch zu begründen!!!
anfang des jahres ging unsere waschmaschine kaputt, wir haben einen antrag für eine reperatur bzw eine neue bekommen, aber da wir schon eine hatten, mussten wir es vom Arbeitslosengeld 2 bezahlen. unsere fallmanagerin sagte, sie könne nur zu einem benötigten gerät "JA" sagen, das sich noch nicht in unserem haushalt befand!
obwohl ich auch gemerkt habe, das alle entscheidungen nicht nur von bundesland zu bundesland, nein sogar von stadt zu stadt sehr unterschiedlich sind.......
Viel erfolg und liebe grüße
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