Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft DUISBURG
Verfasst: 27.04.2006 14:22
Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft DUISBURG
Antrag ist formlos schriftlich einzureichen, direkt an die Leistungsabteilung.
Wird nur bei Erstausstattung gewährt. (es sei denn, die letzte Schwangerschaft ist länger her)
Schwangerschaftsbekleidungspauschale 157,- Euro
(Antrag frühestens ab 5. Monat)
Erstausstattung bei Geburt : Pauschale 204,- Euro
(Antrag frühestens 4-6 Wochen vor der Geburt)
Für einen gebrauchten Kinderwagen : Pauschale 60,- Euro
Für ein gebrauchtes Bett : Pauschale 80,- Euro
(wenn im Möbellager kein Kinderwagen oder Bett auf Lager ist)
Antrag ist formlos schriftlich einzureichen, direkt an die Leistungsabteilung.
Wird nur bei Erstausstattung gewährt. (es sei denn, die letzte Schwangerschaft ist länger her)
Schwangerschaftsbekleidungspauschale 157,- Euro
(Antrag frühestens ab 5. Monat)
Erstausstattung bei Geburt : Pauschale 204,- Euro
(Antrag frühestens 4-6 Wochen vor der Geburt)
Für einen gebrauchten Kinderwagen : Pauschale 60,- Euro
Für ein gebrauchtes Bett : Pauschale 80,- Euro
(wenn im Möbellager kein Kinderwagen oder Bett auf Lager ist)