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Unterhalt

Verfasst: 26.04.2006 11:58
von tanna
hallo,ich hab da ma ne frage,vielleicht kennt sich jemand aus..ich gehe auf geringfügiger basis arbeiten bekommen ergenzend hartz 4 hab ein kleines kind von 3 jahren ...unterhalt bekommen ich von der unterhalt vorschuss kasse...nu hab ich aber gehört das auch die die hartz 4 bekommen den vollen oder halt ein teil unterhalt zahlen müssen?!!!wer was weiss bitte melden :)

Verfasst: 26.04.2006 12:18
von DjTermi
Der neue Kinderzuschlag soll in bestimmten Fällen das Kindergeld aufstocken. Er wird aber nur gezahlt, wenn Familien allein wegen des Unterhaltsbedarfes für ihre Kinder Anspruch auf Arbeitslosengeld II und/oder Sozialgeld haben und wenn die Eltern ihren eigenen Bedarf aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Der Kinderzuschlag wird nicht gezahlt, wenn seine Gewährung nicht zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II ausreicht. Erwerbseinkommen der Eltern, das ihren Bedarf übersteigt, wird zu 70 % auf den Kinderzuschlag angerechnet. Der Kinderzuschlag wird maximal in Höhe von 140 Euro pro Kind für längstens 36 Monate erbracht.