Brauche rat von euch

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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anja

Brauche rat von euch

Beitrag von anja »

es geht darum ich beziehe momentan Hartz 4, mein lebensgefährte auch wir leben in einer bedarfsgemeinschaft. Jetzt bekomme ich arbeit vorüber gehend bis 24 dezember. Mein lebensgefährte hat leider noch keine positive antwort auf bewerbungen. Aber na gut zu meinen Fragen.
Noch kurz zur info bekomme jetzt mit mein kind und lebensgefährte 899 Euro hartz4 , 154 kindergeld und 170 Euro unterhalt. Wenn ich arbeite bekomme ich netto 944 Euro plus kindergeld und unterhalt. Jedoch habe ich fahrtkosten in höhe von 200 Euro da eine einfache strecke 45 km beträgt. nur zur info. jetzt zu meinen fragen . wenn ich arbeite steht uns nichts mehr zu aber wie ist das mit der versicherung für mein lebensgefährte muss ich die dann zahlen wenn ja hmm von was? noch eine frage letztes jahr hat mein lebensgefährte dort gearbeitet er hatte 4 monate fahrtkosten beihilfe bekommen. nun sagt man mir bei der komune, nur die vom arbeitsamt bekommen diese beihilfe ,mir steht das nicht zu STIMMT das ? Ich weis nicht weiter wie das dann klappen soll könnt ihr mir helfen bei diesen fragen danke im vorraus . gruss anja
Gast

Beitrag von Gast »

Mit Fahrkosten kenne ich mich leider nicht aus. Aber du kannst nun einen Kindergeldzuschlag bei der Kindergeldkasse beantragen,da du zwar für dich die Unkosten abdeckst, aber nicht den Bedarf des Kindes damit decken kannst. Und Wohngeld- wie vorher auf der Wohngeldstelle. Da ihr nicht verheiratet seid, müßte dein Partner eigentlich weiterhin über das Amt versichert sein. Familienversichert geht ja nur wenn man verheiratet ist, soweit mir bekannt ist.
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