Wann zum Sozialgericht gehen? Bitte um drigende Hilfe,
Verfasst: 25.04.2006 19:35
Hallo,
nach langem Warten habe ich endlich mein bescheid gekriegt und bin aus den Socken gefallen.
Um den Sachverhalt zu erkäaren, ich bin 30 und bin alleinerziehend, der Vater des Kindes ist im Ausland, keine Ahnung wo.
Nun wurde bei der Antragsabgabe verlangt die Einkommensnachweise meiner Eltern offenzulegen, habe ich auch gemacht, weil ich bedroht wurde, dass es dann sehr lange dauern würde, würden sie sich dann vom Finanzamt holen hiesse es.
Also habe ich alles abgegeben, mit dem Schreiben von meinen Eltern, dass die mich weder finanziell noch in der Erziehung unterstützen.
Heute kam also der Bescheid. Unterhalt soll ich 177 Euro von meinen Eltern kriegen, 127 Euro für das Kind als Unterhaltsvorschuss, obwohl die vom Jugendamt gesagt haben, es gebe da nichts zu holen, weil der Auffenthalt des Vaters unbekannt sei.
Wie berechen die denn sowas, ist mir völlig schleierhaft, zumal ich wirklich nichts von den Eltern kriege.
Also ich dahin, meinte die Sachbearbeiterin, ich müsste zum Jugendamt, habe ich gesagt mache ich, aber danach gehe ich auch zum Sozialgericht und hole mit einen Schein für einen Anwalt, zumal ich schon 30 bin, ein Kind habe, eine abgeschlossene Ausbildung und Studium hinter mir habe.
Dann hat sie blöde gelächelt und gesagt, sie schreibt mal einen Bemerk.
Widerspruch dauert ja 2 monate, ich weiss zur 100 prozent dass ich im Recht bin. Kann ich dann auch direkt zum Sozialgericht gehen.
Warum wird man so um seine Rechte gebracht??
Auch sagte sie, den Alleinerziehendenzuschlag gebe es nicht, solange ich mit Eltern wohne, stimmt das??
Soll ich nach einer Woche Wartezeit zum Sozialgericht?? Wie soll ich mich verhalten
nach langem Warten habe ich endlich mein bescheid gekriegt und bin aus den Socken gefallen.
Um den Sachverhalt zu erkäaren, ich bin 30 und bin alleinerziehend, der Vater des Kindes ist im Ausland, keine Ahnung wo.
Nun wurde bei der Antragsabgabe verlangt die Einkommensnachweise meiner Eltern offenzulegen, habe ich auch gemacht, weil ich bedroht wurde, dass es dann sehr lange dauern würde, würden sie sich dann vom Finanzamt holen hiesse es.
Also habe ich alles abgegeben, mit dem Schreiben von meinen Eltern, dass die mich weder finanziell noch in der Erziehung unterstützen.
Heute kam also der Bescheid. Unterhalt soll ich 177 Euro von meinen Eltern kriegen, 127 Euro für das Kind als Unterhaltsvorschuss, obwohl die vom Jugendamt gesagt haben, es gebe da nichts zu holen, weil der Auffenthalt des Vaters unbekannt sei.
Wie berechen die denn sowas, ist mir völlig schleierhaft, zumal ich wirklich nichts von den Eltern kriege.
Also ich dahin, meinte die Sachbearbeiterin, ich müsste zum Jugendamt, habe ich gesagt mache ich, aber danach gehe ich auch zum Sozialgericht und hole mit einen Schein für einen Anwalt, zumal ich schon 30 bin, ein Kind habe, eine abgeschlossene Ausbildung und Studium hinter mir habe.
Dann hat sie blöde gelächelt und gesagt, sie schreibt mal einen Bemerk.
Widerspruch dauert ja 2 monate, ich weiss zur 100 prozent dass ich im Recht bin. Kann ich dann auch direkt zum Sozialgericht gehen.
Warum wird man so um seine Rechte gebracht??
Auch sagte sie, den Alleinerziehendenzuschlag gebe es nicht, solange ich mit Eltern wohne, stimmt das??
Soll ich nach einer Woche Wartezeit zum Sozialgericht?? Wie soll ich mich verhalten