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Wann ist ein Bescheid, ein Bescheid???

Verfasst: 25.04.2006 17:01
von ilovehartz4
Moin moin,
habe eine Frage. Habe im Oktober ein Schreiben der ARGE bekommen in dem mir mitgeteilt wurde, dass meine Wohnung 64,04 € zu teuer ist und dass ab 1.4.06 nur noch die um diesen Betrag geminderten Kosten übernommen werden.
Dieses wurde nun auch vollzogen.

Nun ist mir aufgefallen, dass das Schreiben vom Oktober 05 NICHT als Bescheid deklariert wurde, jedoch auf Seite 2 des Schreibens der übliche Satz steht...............gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb 1 Monates .....usw.

Als Betreff stand lediglich:
Nach § 22 Abs. 1 .........usw...........Leistungen für die Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungn.............. usw. .................in der Überschrift.

Im Gegensatz dazu sind alle anderen Mitteilungen der ARGE als BESCHEID gekennzeichnet.

Es geht somit ja auch um die Einhaltung von Einspruch/Wiederspruchs fristen

Gilt das Schreiben von Oktober 05 nun als Bescheid, auch wenn es NICHT als Bescheid deklariert ist?

Wer hat Ahnung???

Verfasst: 25.04.2006 17:36
von Gast
Das kann und sollte sich einmal dass für Dich zuständige Sozialgericht ansehen. Viel Erfolg!

Verfasst: 01.05.2006 18:14
von wuschel04
Hallo,

ein Schriftstück ist m.E. immer dann ein "Bescheid", wenn darin eine Entscheidung getroffen wurde... in Deinem Fall wurde doch "entschieden"! Der Begriff "Bescheid" muß im Schriftstück nicht ausdrücklich genannt sein, ebenso kann auch die Widerspruchsklausel vergessen werden. Dann gilt aber eine andere Frist für Deinen Widerspruch - ich glaube, 1 Jahr...

M.f.G.
wuschel04