Wann ist ein Bescheid, ein Bescheid???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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ilovehartz4
Beiträge: 14
Registriert: 14.03.2006 17:59

Wann ist ein Bescheid, ein Bescheid???

Beitrag von ilovehartz4 »

Moin moin,
habe eine Frage. Habe im Oktober ein Schreiben der ARGE bekommen in dem mir mitgeteilt wurde, dass meine Wohnung 64,04 € zu teuer ist und dass ab 1.4.06 nur noch die um diesen Betrag geminderten Kosten übernommen werden.
Dieses wurde nun auch vollzogen.

Nun ist mir aufgefallen, dass das Schreiben vom Oktober 05 NICHT als Bescheid deklariert wurde, jedoch auf Seite 2 des Schreibens der übliche Satz steht...............gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb 1 Monates .....usw.

Als Betreff stand lediglich:
Nach § 22 Abs. 1 .........usw...........Leistungen für die Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungn.............. usw. .................in der Überschrift.

Im Gegensatz dazu sind alle anderen Mitteilungen der ARGE als BESCHEID gekennzeichnet.

Es geht somit ja auch um die Einhaltung von Einspruch/Wiederspruchs fristen

Gilt das Schreiben von Oktober 05 nun als Bescheid, auch wenn es NICHT als Bescheid deklariert ist?

Wer hat Ahnung???
Gast

Beitrag von Gast »

Das kann und sollte sich einmal dass für Dich zuständige Sozialgericht ansehen. Viel Erfolg!
wuschel04
Beiträge: 121
Registriert: 30.04.2006 12:36
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von wuschel04 »

Hallo,

ein Schriftstück ist m.E. immer dann ein "Bescheid", wenn darin eine Entscheidung getroffen wurde... in Deinem Fall wurde doch "entschieden"! Der Begriff "Bescheid" muß im Schriftstück nicht ausdrücklich genannt sein, ebenso kann auch die Widerspruchsklausel vergessen werden. Dann gilt aber eine andere Frist für Deinen Widerspruch - ich glaube, 1 Jahr...

M.f.G.
wuschel04
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