Seite 1 von 1
Harz4/Erziehungsurlaub/Arbeiten?
Verfasst: 25.04.2006 12:22
von Mickey
Hallo Leute!
Toll das es diese Seite gibt! Bin duch Zufall beim gooogeln drauf gekommen.Ich brauche mal eure Hilfe.
Momentan bin ich im Erziehungsurlub und mein Freund noch in der Ausbildung. Demzufolge beziehen wir oder viel mehr meine Tochter und Ich Harz4.
Nun Meine Frage. Darf ich nebenbei eigntlich ein paar Stunden Arbeiten gehen, ohne dass mir alles wieder abgezogen wird?
Habe schon unzählige male bei der ARGE angerufen und leider nie eine brauchbare Antwort bekommen

manchmal habe ich das Gefühl die wissen selber nicht so recht.....
Liebe Grüße
Verfasst: 25.04.2006 14:02
von Gast
100,- € im Monat sind anrechnungsfrei.
§ 11
Zu berücksichtigendes Einkommen
(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen und der Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. Der Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen. Dies gilt auch für das Kindergeld für minderjährige Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird.
(2) Vom Einkommen sind abzusetzen
1.
auf das Einkommen entrichtete Steuern,
2.
Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung,
3.
Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind; hierzu gehören Beiträge
a)
zur Vorsorge für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind,
b)
zur Altersvorsorge von Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind,
soweit die Beiträge nicht nach § 26 bezuschusst werden,
4.
geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten,
5.
die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben,
6.
für Erwerbstätige ferner ein Betrag nach § 30.
Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist an Stelle der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen. Beträgt das monatliche Einkommen mehr als 400 Euro, gilt Satz 2 nicht, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige nachweist, dass die Summe der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 den Betrag von 100 Euro übersteigt.
Verfasst: 26.04.2006 13:08
von Mickey
DANKE Ralf!
Ich verstehe leider nie wirklich die ganze Amtssprache.
Wie mache ich das denn jetzt am besten? Wollte Zeitung austragen gehen. Muss ich mir jetzt zuerst eine Stelle suchen oder zuerst zum Amt und mir bestätigen lassen, dass ich 100 Euro verdienen darf?!
Lieben Gruß
Mickey
Verfasst: 26.04.2006 13:14
von Gast
Du gehtst los und suchst Dir einen Job, wenn Du den hast, meldest Du den der Arge mit dem Änderungsformular.
Von Deinem Einkommen sind die ersten 100 € anrechnungsfrei.
Verfasst: 26.04.2006 13:30
von DjTermi
Und nicht vergessen eine Nebenverdienstbescheinigung einzurreichen, sonst passiert nacher das; was hier so einige schon passiert ist. Das Sie alles nach zahlen mussten.
Verfasst: 27.04.2006 11:01
von Mickey
Vielen Dank für eure Antworten
@Ralf Ich würde eh fürs Zeitugsaustragen genau 100 € bekommen
@Dj Termi wo bekomme ich denn diese Nebenverdienstbescheinigung her?

Beim Finanzamt?
Verfasst: 27.04.2006 11:11
von DjTermi
Hier kannst Du Sie dir Runter laden, oder bei der ARGE anrufen , die schicken Sie dir auch zu.
http://www.arbeitsagentur.de/content/de ... sch_nv.pdf