Einmalhilfe bei Kur?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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pünktchen
Beiträge: 1
Registriert: 24.04.2006 21:31

Einmalhilfe bei Kur?

Beitrag von pünktchen »

Guten Abend,


und zwar fahre ich mit meiner tochter ende mai zur kur! das aa hat mich darauf hingewiesen, dass mir für diese zeit 35% vom regelsatz abgezogen wird! aber das ich 220 zuzahlen muss und ich für die kleine auch noch kleider wie trainingsanzug etc. brauche... nun meine frage, wisst ihr, ob es für sowas die sogenannten einmalhilfen auch gibt oder sieht es eher schlecht aus?
Gast

Beitrag von Gast »

Den besonderen Bedarf für die Kur beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Arge. Sollte diese sich nicht für zuständig erachten, hat sie die Pflicht Ihren Antrag an die zuständige Behörde, evtl. das Sozialamt, weiterzuleiten.

Sollte dies nicht geschehen, bleibt Ihnen nur der Gang zum Sozialgericht.
Dort wird Ihnen geholfen.
fruchtzwerg
Beiträge: 46
Registriert: 27.04.2006 15:55

Beitrag von fruchtzwerg »

Hallo...
auch ich fahre im Sommer zu iner Mutter-Kind_kur und hab es ehrlichrweise auch dem zuständigen Amt hier gmeldet. Es wird gekürzt mit der Begründung, daß wir ja kostenlose Verpflegung haben in der Kur und dieses dann als sog. Einkommen angerechnet wird. Ich bin auch nicht so begeistert, habe damit nicht gerechnet. Aber mich würde interessiren, waum Du 220 Euro zahlen mußt für die Kur? Läuft das nicht über die Krankenkasse? Undwenn ja, da brauchst Du doch nur is zu Deiner Zuzahlungsgrenze einzahlen...glaube sind so um die 84 Euro. Somit bist Du auch bis Ende des Jahres beitragsfrei.
Wehrhafte
Beiträge: 5
Registriert: 28.04.2006 20:29
Wohnort: aachen

Beitrag von Wehrhafte »

danke fuer die info.
daran hatte ich gar nicht gedacht.
dann brauch ich gar nicht erst ne kur beantragen.
stimmt - logisch. die kuerzen.
dass die beim sozialgericht helfen kann man so pauschal nicht sagen.
die geben doch nicht pauschal jedem recht.
mir hat die ARGE uberigens mehrfach gesagt, dass es gar keine
einmalhilfen mehr gibt. das gabs nur bei der sozialhilfe. es war einmal.
heute muss man sich fuer alle faelle was zuruecklegen.
dafuer ists im unterschied zu frueher erlaubt groessere summen auf
dem sparkonto zu haben, ohne dass diese angerechnet werden.
steht allles in der broschuere zum arblgeld II. die gibts beim arbeitsamt.
wegen der zuzahlung die krankenkasse fragen.
die grenze sind x prozent vom einkommen.
kann sein, dass das bei Dir an die 80,- sind.
normalerweise bekommt man ueberzahlung erst am jahresende raus.
ich glaub man hat uber ein jahr zeit, die belege einzureichen
(ich hab gerade einen von 04 gefunden und nachgereicht und das geld zurueckbekommen). man kann aber auch innerhalb des jahres feststellen lassen, dass man die grenze schon erreicht hat und sich eine befreiung
von weiteren zuzahlungen ausstellen lassen. frag einfach Deine kasse wie das gemacht wird, wenn quasi mitten in der kur die belastungsgrenze erreicht ist.
Gast

Beitrag von Gast »

Wehrhafte hat geschrieben: dass die beim sozialgericht helfen kann man so pauschal nicht sagen.
die geben doch nicht pauschal jedem recht.
Bei dieser Aussage bleibe ich. Dort kann geholfen werden, muß aber nicht.
Hier ist immer eine Einzelfallentscheidung zu treffen, und die kann man nicht pauschalisieren.

Wehrhafte hat geschrieben:mir hat die ARGE uberigens mehrfach gesagt, dass es gar keine
einmalhilfen mehr gibt. das gabs nur bei der sozialhilfe. es war einmal.
Auch hier widerspreche ich. Vor den Sozialgerichten wurden bisher schon diverse "Einmalhilfen", die es laut Gesetz nicht mehr gibt, erstritten, weil das Gesetz diverse "Regelungslücken" enthält.
Wehrhafte hat geschrieben:heute muss man sich fuer alle faelle was zuruecklegen.
Auch diese Aussage ist falsch. Für welche Dinge angespart werden soll, ist in der Regelsatzverordnung festgelegt.
Ergo: Was dort nicht drinsteht, muß evtl. als Beihilfe genehmigt werden. Die Behörden werden dies im Regelfall ablehnen.
Daher auch die über 50.000 Verfahren im Jahre 2005 vor den Sozialgerichten. 2006 werden es wahrscheinlich mehr.

Wehrhafte hat geschrieben:steht allles in der broschuere zum arblgeld II. die gibts beim arbeitsamt.

Diese Broschüre gibt lediglich die Sicht der Behörde wieder.
Und diese entspricht in vielen Fällen nicht der Realität.
fruchtzwerg
Beiträge: 46
Registriert: 27.04.2006 15:55

Beitrag von fruchtzwerg »

Was nun dieKrankenkasse betrifft und die Zuzahlung...bei mir läuft es so ab, daß ich das Geld vorab einzahle bis zur Belastungsgrenze undsomit ürden Rest des Jahres eine Befreiung bekomme. Das heißt ich zahle praktisch im Voraus die Praxisgebühren und dergleichen....
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fruchtzwerg
Beiträge: 46
Registriert: 27.04.2006 15:55

Beitrag von fruchtzwerg »

Ich habe hute nochmal genau nachgefragt, ob nun während meiner Mutter-Kind-Kur mein Gedarf gekürzt wird. NEIN...wird nicht, da es "nur" 3 Wochen sind...das war die Begründung....aber diese Aussage
reicht mir ja auch aus.
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