Schwerbehinderung bei Hartz4
Verfasst: 24.04.2006 14:38
Guten Tag,
ich bin mit 80% schwerbehindert. Im Sommer letzten Jahres beendete ich meine Ausbildung zum Bürokaufmann. Habe nun fast ein 1 Jahr Alg1 bekommen und jetzt den Bescheid, dass es am 11.05.06 ausläuft. Habe auch schon einen Termin bei der ARGE (hier heisst es Vestische Arbeit) mit einem Vermittler.
Nun ist es so... dass ich (23 Single ohne Kinder) noch in der Mietwohnung mit ca. 120qm bei meinen Eltern wohne. Mein Bruder (27 Student mit Freundin ohne Kinder) lebt hier auch noch. Wir zahlen beide an unsere Eltern, da diese uns nicht aus eigener Kraft mitfinanzieren könnten. Ausziehen können wir momentan nicht, da uns die Mittel fehlen (denn ich bin mir sicher, dass die vom Amt die Wohnung als zu groß einstufen). Meine Mutter ist Hausfrau und nicht gemeldet. Mein Vater verdient ca. 1500 Euro Brutto glaub ich. Nach allen Abzügen im Monat haben sie noch ca. 300 Euro für Essen, Verpflegung etc. Dazu kommen von mir 150,00 Euro dazu als .. quasi Untermiete. Mein Bruder zahlt etwas weniger. Er arbeitet nebenbei etwas um sich und sein Auto finanzieren zu können, welches den Wert von 5.000 € nicht übersteigt. Ich habe kein Sparbuch. Und große Reserven besitzen meine Eltern sowie mein Bruder ebenfalls nicht. Kindergeld für mich wird nicht gezahlt.
Zähle ich nun zur BG, denn eigentlich bin ich eine eigene BG. Ich lebe nicht umsonst hier und erhalte auch keine Zuschüsse von Verwandten oder Familie. Muss ja im Monat sogar 150 € zahlen. Und das übrige Geld brauche ich für Bewerbungen, Fahrten zu Ämtern oder Firmen.
Was dürfen die beim Amt erfragen und was nicht?
Der Vermittler nannte folgende Unterlagen die er will:
- Verdienstbescheinigung meines Vaters
- Mietvertrag
- Beleg über Heizkosten
Gehören Strom und Telefonrechnung auch dazu? Weil... das müssen die doch net wissen, da ich ja meinen Wohnbeitrag leiste. Kann ich diese 150,00 € nicht als Wohngeld dahinstellen und zahlen lassen? Habe ich überhaupt noch Anspruch auf Geld? Ich weiss von einem befristeten Zuschlag über 160,00 €, / Monat der sich Verarmungsgewöhnungszuschlag oder so nennt.. da ich ja jetzt von Alg1 zu Alg2 wechsele.
Viele Grüße!
Trony
ich bin mit 80% schwerbehindert. Im Sommer letzten Jahres beendete ich meine Ausbildung zum Bürokaufmann. Habe nun fast ein 1 Jahr Alg1 bekommen und jetzt den Bescheid, dass es am 11.05.06 ausläuft. Habe auch schon einen Termin bei der ARGE (hier heisst es Vestische Arbeit) mit einem Vermittler.
Nun ist es so... dass ich (23 Single ohne Kinder) noch in der Mietwohnung mit ca. 120qm bei meinen Eltern wohne. Mein Bruder (27 Student mit Freundin ohne Kinder) lebt hier auch noch. Wir zahlen beide an unsere Eltern, da diese uns nicht aus eigener Kraft mitfinanzieren könnten. Ausziehen können wir momentan nicht, da uns die Mittel fehlen (denn ich bin mir sicher, dass die vom Amt die Wohnung als zu groß einstufen). Meine Mutter ist Hausfrau und nicht gemeldet. Mein Vater verdient ca. 1500 Euro Brutto glaub ich. Nach allen Abzügen im Monat haben sie noch ca. 300 Euro für Essen, Verpflegung etc. Dazu kommen von mir 150,00 Euro dazu als .. quasi Untermiete. Mein Bruder zahlt etwas weniger. Er arbeitet nebenbei etwas um sich und sein Auto finanzieren zu können, welches den Wert von 5.000 € nicht übersteigt. Ich habe kein Sparbuch. Und große Reserven besitzen meine Eltern sowie mein Bruder ebenfalls nicht. Kindergeld für mich wird nicht gezahlt.
Zähle ich nun zur BG, denn eigentlich bin ich eine eigene BG. Ich lebe nicht umsonst hier und erhalte auch keine Zuschüsse von Verwandten oder Familie. Muss ja im Monat sogar 150 € zahlen. Und das übrige Geld brauche ich für Bewerbungen, Fahrten zu Ämtern oder Firmen.
Was dürfen die beim Amt erfragen und was nicht?
Der Vermittler nannte folgende Unterlagen die er will:
- Verdienstbescheinigung meines Vaters
- Mietvertrag
- Beleg über Heizkosten
Gehören Strom und Telefonrechnung auch dazu? Weil... das müssen die doch net wissen, da ich ja meinen Wohnbeitrag leiste. Kann ich diese 150,00 € nicht als Wohngeld dahinstellen und zahlen lassen? Habe ich überhaupt noch Anspruch auf Geld? Ich weiss von einem befristeten Zuschlag über 160,00 €, / Monat der sich Verarmungsgewöhnungszuschlag oder so nennt.. da ich ja jetzt von Alg1 zu Alg2 wechsele.
Viele Grüße!
Trony