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1€ Job wie lange???

Verfasst: 23.04.2006 19:11
von sanni
Hallo,

ich habe eine Frage ; wie lange kann ich meinen 1€ Job ausüben ?
Gibt es Grenzen oder ist das Egal ?
Vielleicht hat jemand schon damit Erfahrung gemacht.

Danke :lol:

Verfasst: 24.04.2006 09:42
von Azze
Soweit ich weiß ist ein 1€ Job auf maximal 6 Monate begrenzt.

Verfasst: 24.04.2006 12:30
von DjTermi
aa) Allgemeine Vorgaben

Arbeitsgelegenheiten "sollen" geschaffen werden (§ 16 Abs. 3 Satz 1 SGB II). Nach allgemeinem verwaltungsrechtlichen Sprachgebrauch haben die Anspruchsberechtigten deshalb einen Anspruch darauf, soweit kein atypischer Fall vorliegt, der eine andere Entscheidung rechtfertigt6. Finanzmangel ist kein solcher Grund.

Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, zu denen auch die Übernahme von Arbeitsgelegenheiten gehört, sollen zwischen dem Leistungsträger und dem Leistungsberechtigten, also dem Arbeitssuchenden, in einer Eingliederungsvereinbarung geregelt werden. Diese soll für 6 Monate geschlossen und danach durch eine neue unter Berücksichtigung der gemachten Erfahrungen ergänzt werden (§ 15 Abs. 1 SGB II). D. h. aber nicht, dass die Übernahme von Arbeitsgelegenheiten freiwillig ist: Kommt keine Vereinbarung zustande, so sollen entsprechende Regelungen durch Verwaltungsakt (VA) getroffen werden (§ 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II). Damit bleibt weiter die Möglichkeit bestehen, die Übernahme von Arbeitsgelegenheiten durch Heranziehungsbescheid verpflichtend zu regeln7. Eine derartige Heranziehung kommt nur in Frage, wenn die Arbeit tatsächlich zusätzlich (§ 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II) und für den Leistungsempfänger zumutbar ist (§ 10 Abs.3 i. V.m. Abs. 1 und 2 SGB II)8.