Erstaussrattung f. möbel
Verfasst: 23.04.2006 01:04
Hallo,
ich hab mal eben hier so durch geschnüffelt und leider nichts gefunden was mir weiter helfen könnte.
ich bin letztes jahr in einer eigenen wohnung gezogen ich liege mit 80€über denn mietsatz.ich bezahl denn rest dazu (was auch nicht schlimm ist) da es meine 1. wohnung ist habe ich erstausstattung beanttragt für möbel u. haushaltsbedarf sowie renoviereung.in meinem becheid stand das es nicht bewilligt wird weil die miete zu hoch aber das ich jedoch eine erstausstattung für möbel bekomme.von dem geld konnte ich mir aber keine küche sowie kleiderschrank kaufen weil ich mir teller und alles andere selber kaufen musste...
nun ist das denn überhaupt rechtskräftig?wo drauf hätte ich denn sonst essen können oder zb kochen ohne topf?kann ich das jetzt noch nachträglich beantragen?
dann hab ich gelesen das man nach dem 6. monat der geburt noch mal einen zuschuss bekommt?stimmt das?
Danke schon mal für die antwort
ich hab mal eben hier so durch geschnüffelt und leider nichts gefunden was mir weiter helfen könnte.
ich bin letztes jahr in einer eigenen wohnung gezogen ich liege mit 80€über denn mietsatz.ich bezahl denn rest dazu (was auch nicht schlimm ist) da es meine 1. wohnung ist habe ich erstausstattung beanttragt für möbel u. haushaltsbedarf sowie renoviereung.in meinem becheid stand das es nicht bewilligt wird weil die miete zu hoch aber das ich jedoch eine erstausstattung für möbel bekomme.von dem geld konnte ich mir aber keine küche sowie kleiderschrank kaufen weil ich mir teller und alles andere selber kaufen musste...
nun ist das denn überhaupt rechtskräftig?wo drauf hätte ich denn sonst essen können oder zb kochen ohne topf?kann ich das jetzt noch nachträglich beantragen?
dann hab ich gelesen das man nach dem 6. monat der geburt noch mal einen zuschuss bekommt?stimmt das?
Danke schon mal für die antwort