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Verjährungsfristen ?

Verfasst: 08.08.2005 13:04
von Frage
Hallo,

wie lange sind die Verjährungsfristen des Arbeitsamtes für Rückzahlungen (geleistete Auszahlungen, Rentenbeiträge, Krankenkassenbeiträge, Beiträge für Weiterbildungsmaßnahmen), die aus nicht angegebenem Vermögen stammen?

Vielen Dank.

Verfasst: 09.08.2005 19:43
von Gast
Ich glaube- aber verlass dich nicht zu 100% drauf, das sind 3 Jahre.