Heizkosten NZ bekomme ich zuschuss vom Amt?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
supergirl
Beiträge: 10
Registriert: 21.04.2006 23:25

Heizkosten NZ bekomme ich zuschuss vom Amt?

Beitrag von supergirl »

Hallo ich schon wieder

Ich wohne mit meinem Sohn in einer DG Wohnung 52 qm
sie kostet 380 kalt.

alle Quartal kommt für Abwasser Müll pla pla noch 68 € plus

alles insgesamt kostet mich 458€ wam.

Dieses jahr Januar hat mich der Schlag getroffen 323€ Heizungsnachzahlung :twisted: :twisted: :twisted:

Ich denke weil ich mein Kind im Herbst bekommen habe und wir Frostbeulen bekommen hätten hab ich gut geheizt.

hab ich ne Chance auf zuschuss für die Heizungsnachzahlung :?:

Bitte Kurze Info
Aristotele:So notwendig wie die Freundschaft ist nichts im Leben.
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo supergirl
Beantrage Übernahme der Nachzahlung, die wird dann übernommen.
Genauso wie eine Rückzahlung des Vermieters an Dich angerechnet würde.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
ballsport
Beiträge: 250
Registriert: 02.12.2005 10:38
Wohnort: Bremen (HB)
Kontaktdaten:

Beitrag von ballsport »

Hallo!

Bei uns ist es so, das wenn wir eine Nachzahlung haben, das wir das Schreiben des Vermieters bei der BAgIS abgeben. Die übernehmen das dann. allerdings streichen sie auch damit ein eventuelles Guthaben ein.

Denke mal, das dies so dann vielleicht auch bei Deiner Arge möglich ist.
Das wurde uns so auch bei Antragstellung mitgeteilt, das wir dann Mietänderungen oder Nachzahlungsbescheide des Vermieters einreichen sollen. Dafür haben die dann das Recht, ein eventuell entstandenes Guthaben zu bekommen, da sie ja vielleicht im Vorjahr die Nachzahlung übernommen haben.

Ich würde mit dieser Begründung einfach mal nen Antrag stellen. Das klappt bestimmt....
Wünsche Dir viel Glück!!!
Carmen

Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Antworten