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1-euro-job schicht u. wochendarbeit????

Verfasst: 20.04.2006 17:40
von obium
hallo. habe eine dringende frage. werde in kürze zu einem 1-euro-job heran gezogen. aus meinem bekanntenkreis istt mir bekannt, dass hier auch schichten und sonntagsarbeit geleistet werden müssen je nachdem in welchem bereich man eigeteilt wird. soweit wie ich informiert bin, werden aber weder schichtarbeit noch die arbeit am wochenende mit einer zulage bezuschusst. meine frage ist: ist dies rechtens? habe ich als 1-euro- arbeiter anspruch auf eine normale, geregelte arbeitszeit?
alles andere grenzt doch an ausbeutung....

Verfasst: 20.04.2006 18:52
von DjTermi
Laut SGB II dürfen diese Maßnahmen nicht länger als 6 Monate dauern, mit Ausnahme begründeter Einzelfälle. Zudem muss die wöchentliche Arbeitszeit unter 40 Stunden liegen, damit die Teilnehmer/innen neben der Teilnahme an der 1-Euro-Maßnahme noch ausreichend Zeit haben, sich selbständig um eine Arbeitsstelle zu bemühen.

Verfasst: 20.04.2006 21:52
von Gast
DjTermi hat geschrieben:Zudem muss die wöchentliche Arbeitszeit unter 40 Stunden liegen, damit die Teilnehmer/innen neben der Teilnahme an der 1-Euro-Maßnahme noch ausreichend Zeit haben, sich selbständig um eine Arbeitsstelle zu bemühen.
Wobei hier maximal 30 Stunden für die eigentliche "Arbeit" vorgesehen sind, und 10 Stunden für die berufliche Qualifikation, die ja Sinn dieser Maßnahme sein soll. :wink:

Verfasst: 21.04.2006 11:28
von obium
danke für die antworten.....meine frage jedoch ist: muß ich als 1-euro-jobber schichtdienst leisten und wochenendarbeit, sprich auch sonntags arbeiten? schließlich bekomme ich ja keine schichtzulage bzw. sonntagszulage, die ja jedem zusteht....

Verfasst: 21.04.2006 13:27
von Gast
Hier wäre es zu prüfen, ob die Arbeitsgelegenheit grundsätzlich rechtens ist.
Also ab mit der Arbeitsplatzbeschreibung zur Gewerkschaft und dies prüfen lassen.