Bedarfsgemeinschaft
Verfasst: 20.04.2006 10:19
hallo zusammen
ich hab da mal ne frage... Ich habe ein mal bei freenet.de gelesen das man dann erst von einer eheänlichen Gemeinschaft ausgehen kann wenn das Paar mindestens 1 jahr zusammen lebt... Stimmt das?
Es ist volgender massen
Ich werde bald mit meinem freund und meinen 2 kindern zu ihm ziehen wir sind erst seid ganz kurzen zusammen. Muss er für meinen lebensunterhalt und meiner kinder aufkommen?
Also er sagte solange es noch nicht gefestigt ist wird er für mich und die kinder erst mal nicht aufkommen.... Unterhalt würde ich vom amt bekommen...... Kann mir dazu jemand was sagen?
Finde leider das Gerichtsurteil nicht mehr wo ich es gelesen habe das man erst nach 1 jahr von einer eheänlichen gemeinschaft ausgehen kann?!
Lg Romana
ich hab da mal ne frage... Ich habe ein mal bei freenet.de gelesen das man dann erst von einer eheänlichen Gemeinschaft ausgehen kann wenn das Paar mindestens 1 jahr zusammen lebt... Stimmt das?
Es ist volgender massen
Ich werde bald mit meinem freund und meinen 2 kindern zu ihm ziehen wir sind erst seid ganz kurzen zusammen. Muss er für meinen lebensunterhalt und meiner kinder aufkommen?
Also er sagte solange es noch nicht gefestigt ist wird er für mich und die kinder erst mal nicht aufkommen.... Unterhalt würde ich vom amt bekommen...... Kann mir dazu jemand was sagen?
Finde leider das Gerichtsurteil nicht mehr wo ich es gelesen habe das man erst nach 1 jahr von einer eheänlichen gemeinschaft ausgehen kann?!
Lg Romana