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befristeter Zuschlag

Verfasst: 18.04.2006 08:36
von DjTermi
Da diese frage nun öfter per PM zu mir kommt, noch mal hier im Forum.

Nach § 24 Abs. 1 SGB II besteht ggf. ein Anspruch auf Zahlung eines monatlichen Zuschlages, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld bezieht. Der Zuschlag wir maximal 2 Jahre gezahlt.

Bei der Berechnung des möglichen Zuschlages wird das letzte Arbeitslosengeld ( + Wohngeld) mit den zu zahlenden Regelleistungen nach dem SGB II verglichen. Ist das gezahlte Arbeitslosengeld und ggf. Wohngeld höher gewesen als die zu zahlenden Regelleistungen errechnet sich ein Zuschlag nach der Formel: 2/3 vom (letztes ALG+Wohngeld)-(ALG II).

Nach Ablauf des ersten Jahres vermindert sich der Zuschlag um 50 %

Wie hoch ist der befristete Zuschlag nach § 24 SGB II
Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im ersten Jahr höchstens 160 Euro,
Bei Partnern im ersten Jahr insgesamt höchstens 320 Euro
Für die mit dem Zuschlagsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden minderjährigen Kinder höchstens 60 Euro pro Kind im ersten Jahr.

Verfasst: 19.04.2006 09:54
von Azze
Bei mir wurde ja im neunen Bewilligungsbescheid einfach der Zuschlag "vergessen" habe da auf jedenfall noch für 14 Moante anspruch.

Jetzt mal ne Frage zu der Berechnung. Ich lebe mit meiner Frau zusammen die auch ALG2 bekommt. Heißt Kosten für Unterkunft werden auf 2 Personen aufgeteilt. Bei mir sind das 205€ für mich und 205€ für meine Frau. Plus 311€ für jeden von uns.

Jetzt habe ich bis vor einigen Monaten 740€ ALG1 bekommen. Wenn ich jetzt den befristeten Zuschlag errechnen will mache ich das so :

ALG2 : 311€+205€=516€
ALG1 : 740€

ALG1-ALG2=Zuschlag
740€-516€=224€

2/3 von 224€ = 149,33€


Liege ich mit der Berechnung richtig ??? Oder muss ich Kosten für Unterkunft komplett anrechnen und nicht nur meinen Teil ?