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VOM FREUND AUS DER WOHUNG RAUS GEWORFEN
Verfasst: 17.04.2006 21:58
von NIHAT
Von meiner Freundin,die Tochter hat mit 17 jahren bei ihren freund gewohnt,der auch hartz4,bezieht. Nun hat er schluss gemacht,die Mutter kann die Tochter nicht mehr aufnehmen,da sie nur in Untermiete eine 1.zimmerwohnung hat.Zu ihrem vater hat sie keinen Kontakt.Wer bezahlt ihr nun die miete wenn sie kein Einkommen hat,da sie wie meine Tochter noch zur Schule geht.Das Arbeitsamt hat es bewiligt ,das sie zu ihrem Freund ziehen darf.
Verfasst: 17.04.2006 22:10
von submarin
Die ArGe wird wohl zahlen müssen, wenn die Tochter, wie beschrieben, nicht auf die elterliche Wohnung verwiesen werden kann.
Sie muß aber sofort hin zur Antragstellung, da ja für unter 25-Jährige verschärfte Regelungen gelten. Wohnungsbeschaffungskosten und Erstausstattung(wenn sie keine Möbel hat) müssen m.E. auch übernommen werden.
Verfasst: 17.04.2006 22:32
von NIHAT
Das macht sie gleich Morgen. Da sie ja nächste Woche wieder Schule hat,brauch sie natürlich schnellstens eine Wohnung.Danke für die Antwort.