VOM FREUND AUS DER WOHUNG RAUS GEWORFEN
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
VOM FREUND AUS DER WOHUNG RAUS GEWORFEN
Von meiner Freundin,die Tochter hat mit 17 jahren bei ihren freund gewohnt,der auch hartz4,bezieht. Nun hat er schluss gemacht,die Mutter kann die Tochter nicht mehr aufnehmen,da sie nur in Untermiete eine 1.zimmerwohnung hat.Zu ihrem vater hat sie keinen Kontakt.Wer bezahlt ihr nun die miete wenn sie kein Einkommen hat,da sie wie meine Tochter noch zur Schule geht.Das Arbeitsamt hat es bewiligt ,das sie zu ihrem Freund ziehen darf.
Die ArGe wird wohl zahlen müssen, wenn die Tochter, wie beschrieben, nicht auf die elterliche Wohnung verwiesen werden kann.
Sie muß aber sofort hin zur Antragstellung, da ja für unter 25-Jährige verschärfte Regelungen gelten. Wohnungsbeschaffungskosten und Erstausstattung(wenn sie keine Möbel hat) müssen m.E. auch übernommen werden.
Sie muß aber sofort hin zur Antragstellung, da ja für unter 25-Jährige verschärfte Regelungen gelten. Wohnungsbeschaffungskosten und Erstausstattung(wenn sie keine Möbel hat) müssen m.E. auch übernommen werden.