Zahlt AA mehr für Hartz 4 für Unterhalt vom Kind?????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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at1ds
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Zahlt AA mehr für Hartz 4 für Unterhalt vom Kind?????

Beitrag von at1ds »

Hallo,
ich habe folgendes problem ich bin alleinestehend ,männlich bekomme Hartz4 und mein Kind wohnt bei Ihrer Mutter , ich sehe es aber wenn ich das möchte und ich finde das auch gut so , daran sollten sich mal einige mütter ein bespiel nehmen , na gut nun zum eigendlichen thema, bis jetzt bezahlt immernoch die stadt( bzw.das land) den Unterhalt und dies läuft für mich alles als schulden auf bei der stadt , somit ist es mir somit schon mal verwehrt ein normales leben zu führen weil die schulden ewig an mir kleben werden, wenn ich könnte würde ich ja auch den unterhalt bezahlen, aber ich brauch wohl keinen zu erzählen wie es ist mit dem bischen allmosen auszukommen.
nun meine frage stimmt es das daß arbeitsamt bzw. Arge( neuer toller name was das wohl gekostet hat) zum normalen hartz4 einen gewissen anteil an unterhalt dazubezahlt wenn man das beantragt, somit könnte ich wenigstens einen geringen teil an unterhalt an meine ex abführen und meine schulden würden nicht so drastisch steigen.
wenn ja wiviel zahlt den das AA für den unterhalt dazu , bzw giebt es da unterschiede zwischen den ländern.
danke im voraus für eure antworten.
Margaretha
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Beitrag von Margaretha »

Hallo,

wenn man den Unterhalt nicht oder nicht voll zahlen kann, weil man arbeitslos ist, sich aber um Arbeit bemüht u. das auch nachweisen kann, dann kann man den Unterhalt herabstufen lassen, dafür muß man beim Jugendamt einen Antrag stellen u. von dort wird der Antrag dann an das zuständige Familiengericht weitergeleitet!
at1ds
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Beitrag von at1ds »

mh ja gut , das problem ist das ja das jugendamt bis jetzt gezahlt hat , und jetzt ist schluss , ab jetzt zahlt das jugendamt nichts mehr an meine ex, und eine runterstufung ist auch irgendwie sinnlos, meine frage war ob ich wenn ich jetzt zb unterhalt zahle sagen wir mal 100 euro ob ich diese 100 euro mehr bekomme vom arbeitsamt.wenn dies als veränderung angebe , diese 100 euro unterhalt die ich zahle würden mir ja zum leben fehlen.
ballsport
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Beitrag von ballsport »

Wenn das Jugendamt den Unterhalt (UVG) nicht mehr zahlt, weil der Bewilligungszeitraum von 72 Monaten abgelaufen ist, dann kann Deine Ex zum Sozialamt gehen und dort Unterhalt beantragen.

Sollte sie auch wie Du Hartz 4 Leistungen, also ALG2, erhalten, dann muß sie mit dem Einstellungsbescheid des Jugendamtes zur Arge gehen und dieses als Veränderung dort mitteilen. Dann wird von dort der Unterhalt weiter gezahlt.
Carmen

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at1ds
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Beitrag von at1ds »

hallo, allso meine kirsche arbeitet zwar auch nur ein billig bezahlter job aber hartz 4 bekommt sie nicht.
gut allso das sozialamt bezahlt dann den unterhalt sozusagen weiter , das ist zum 1gut aber zum 2 vermute ich das trotzdem die schulden die ich ja dann quasi beim sozialamt habe weitersteigen und das wollte ich ja vermeiden , da ich auch irgendwann mal schuldenfrei sein möchte , aber so wie das aussieht werde ich das wohl nie schaffen , meine frage wurde aber immer noch nicht richtig beantwortet.
allso ich habe jetzt hartz4 und bekomme 300 und ein bischen zum leben und die miete wird bezahlt.
wenn ich jetzt sage ok ich will bezahlen für mein kind bekomme ich dann stadt der 300 vieleicht 400 , so dann könnte ich zum beispiel 100 an meine ex abgeben für den unterhalt und somit würden meine schulden nicht ständig steigen, versteht ihr was ich meine.
allso zahlt das arbeitsamt den unterhalt so das ich den dann weiterreichen kann.
mfg
ballsport
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Beitrag von ballsport »

vertsehe was du meinst. aber wenn die arge deine hartz 4 leistungen aufstockt um beispielsweise 100€ die du dann als unterhalt weitergibst, dann ist es genauso, als wenn das sozialamt bzw. das jugendamt den unterhalt für dein kind zahlt.

dir als alleinstehender stehen nur die 345€ plus die kosten der unterkunft zu. da dein kind nicht bei dir lebt, wird es wohl darauf hinaus laufen, das sich leider :!: die schulden weiter anhäufen.

es sei denn, du findest einen job, der dir ermöglicht, den unterhalt davon zu zahlen.
ist gemein und irgendwie vielleicht auch nicht fair, weil du ja zahlen willst und nur aufgrund deiner derzeitigen lage nicht kannst, aber ich denke, da wird es keine andere möglichkeit geben. ansonsten bitte bei deiner arge einfach mal um ein persönliches gespräch und trage denen dein anliegen vor. vielleicht gibt es da noch eine möglichkeit.

bezüglich der mehrzahlung, welche du angesprochen hast (100€ als beispiel) kann ich mich natürlich auch täuschen. vielleicht weiß einer der anderen hier genaueres.
Carmen

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Margaretha
Beiträge: 67
Registriert: 31.03.2006 09:58

Beitrag von Margaretha »

Mehr Geld gibt es auf gar keinen Fall, es bleibt nur die Möglichkeit, sich herabstufen zu lassen u. wenn das Jugendamt mit den Unterhaltszahlungen nichts mehr zu tun hat, dann kann man auch selber beim zuständigen Amtsgericht / Familiengericht einen entsprechenden Antrag stellen, andernfalls laufen die Unterhaltsrückstände auf!
sarah0202
Beiträge: 11
Registriert: 15.04.2006 16:20
Wohnort: hamburg

hi

Beitrag von sarah0202 »

hallo,
ich (die Mutter meiner Tochter) musste zur untehaltsstelle gehen und Unterhaltsvorschuss beantragen,
das heißt die mutter ihres Kindes muss zu dieser Stelle gehen,und Unterhaltsvorschuss beantragen,und sie müssen dann nachweisen das sie kein eigenes einkommen haben!!!das läuft dann aber alles schon ganz von alleine...sie kriegen dann ein brief wo alles weitere drin steht.
der unterhalt beträgt bei mir 127€ und meine tochter ist aber auch erst 7 mon..
das geht alles nach alter
um soo älter um soo höher wird das geld!!!!
und es wird ihnen nicht als Schuld last errechnet,sie müssen dann nichts zurück zahlen!!!
ich hoffe ich konnte ihnen weiter helfen!!!
lg
fooles
Beiträge: 1
Registriert: 01.05.2006 13:19

Hartz 4 und Unterhalt.

Beitrag von fooles »

Wie andere bin auch ich davon betroffen das ich eine Tochter habe und Unterhalt zahlen muß. Bin ich auch bereit zu. Meine Tochter lebt auch nicht bei mir. Ich habe Harz 4 und bekomme 590 € im Monat. Deswegen habe ich damals nach der Geburt mit meiner Ex verabredet das die Unterhaltssicherungsbehörde erstmal den Unterhalt übernehmen soll bis ich arbeit habe. Bzw zu dem damaligen Zeitpunkt hatte ich einen Job der allerdings so schlecht bezahlt wurde das es nicht einmal so für mich gereicht hat. Nachdem mein Arebitsvertrag denn nicht verlängert wurde bin ich Harz 4 Empfänger geworden, da ich kein ganze Jahr gearbeitet habe. Jetzt, da ich ohne Job war hat die Unterhaltss. von mir verlangt das ich mindestens 20 Bewerbungen im Monat schreiben solle um nachzuweisen das ich nicht Zahlungsfähig bin. Dazu kommt das man vom Arbeitsamt pro Bewerbung 5 € vergütet bekommt, aber nur auf ausgeschriebene Stellen. Initiativbewerbungen zählen nicht. Eine gute Bewerbung mit Lichtbild, Mappe, Briefumschlag und Porto etc. kostet ca. 8€. Bedeutet das ich im ersten Monat 20 mal 8 = 160 € .
100 € bekomme ich wieder
Insgesamt bekommt man vom Arbeitsamt im JAHR 260 € für Bewerbungen. Das heißt das ich nach 2,5 Monaten jeden Monat 160 € dafür bezahle um zu belegen das ich von 590 € Harz 4 nicht in der Lage bin 127 € Unterhalt zu bezahlen. Die Unterhalssbeh. wollte mich denn vor dem Amtsgericht verklagen da ich den Auflagen (Bewerbungen)nicht nachgekommen bin. Meine Anwältin hat das ganze für mich Außergerichtlich geregelt.
Ich bezahle, damit ich meine ruhe habe, Monatlich von meinen 590 € jetzt 137 €. Davon 127 € Unterhalt und aus den ersten Monaten (wo ich keine Bewerbungen geschrieben habe) 10 € Tilgung an die Behörde.
Ich finde es krank.
Jetzt gerade vor ein paar Tagen bekam ich Post vom AA. Ihen ist in meiner Akte aufgefallen das ich 414,60 € Miete, Wasser und Strom bezahle. Von 590 € Die wollen jetzt wissen wie ich das alles im Monat schaffe. (Vom Unterhalt wissen die ja nichts.) Bleiben doch immer noch 175,40 € zu leben. Also was geht die das an. Demnächst wollen die auch noch die Bons vom einkauf sehen.
Gast

Re: Hartz 4 und Unterhalt.

Beitrag von Gast »

fooles hat geschrieben: Jetzt gerade vor ein paar Tagen bekam ich Post vom AA. Ihen ist in meiner Akte aufgefallen das ich 414,60 € Miete, Wasser und Strom bezahle. Von 590 € Die wollen jetzt wissen wie ich das alles im Monat schaffe. (Vom Unterhalt wissen die ja nichts.) Bleiben doch immer noch 175,40 € zu leben. Also was geht die das an. Demnächst wollen die auch noch die Bons vom einkauf sehen.
Das wird Dir richtig Ärger einbringen. :shock:
Margaretha
Beiträge: 67
Registriert: 31.03.2006 09:58

Beitrag von Margaretha »

Das bedeutet ja, das Du nach Abzug aller Kosten exakt € 38,40 übrig hast
u. demnach bist Du entweder ein Überlebenskünstler (was ich bezweifeln möchte), hast eine reiche Freundin oder verstecktes Vermögen oder aber Du arbeitest fleißig schwarz, auf jeden Fall kassierst Du offensichtlich Leistungen, die Dir nicht zustehen u. wenn man Dir das nachweist, dann wirst Du demnächst wohl eine Strafanzeige wegen Betrug am Hals haben u. das dann auch zu Recht!
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