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HARTZ 4 AUCH MIT 16JAHRE?

Verfasst: 16.04.2006 21:06
von NIHAT
Habe da eine frage.ich bin alleinerziehend,meine tochter ist 16 jahre alt,geht noch in die schule 8.klasse.möchte zu einer freundin ziehen,bekommt sie weiterhin ihr hartz4 geld,was ich seither für sie erhalten habe?

Verfasst: 16.04.2006 21:41
von DjTermi
Seit dem 01.04.06 darf ein unter 25 J. nicht mehr ohne vorherige Zustimmung der ArGe / Kommune umziehen.

AUSZIEHEN MIT 16 JAHRE

Verfasst: 16.04.2006 21:53
von NIHAT
Ja das wissen wir.Aber sie muss da ja keine miete bezahlen,und möchten wissen ob sie wenigstens ihr geld weiterhin bekommt was sie seither bei mir bekommt ,vom hartz 4.

Verfasst: 16.04.2006 22:00
von submarin
Ohne Zustimmung der ArGe wird Ihre Tochter 276,-€ Regelsatz als Haushaltsangehöriger erhalten. Ich weiß aber nicht, ob sie dann später evtl. Schwierigkeiten hat, wenn Mietkosten anfallen, da sie den Anspruch auf Übernahme dieser Kosten mit dem Auszug verliert.

DjTermi, weisst Du da mehr zu?