Seite 1 von 1
Wer kann mir weiter helfen *DRINGEND*
Verfasst: 16.04.2006 14:54
von swtele
Hallo
mein freund und ich wollen zusammen ziehen.
Jetzt meine Frage
Ich habe 2 Kinder .... ist mein Freund dann verpflichtet für meine Kinder mit aufzukommen???
Ich bekomme Hartz4 und für die Kinder steht ja bei hartz4 auch ein Mietanteil für die Wohnung fest.
Muss dies mein Freund dann mit bezahlen???
Denn mein Freund hat einen Job.
Wenn mein Freund für die Kinder Geld-mäßig nicht aufkommen muss, wie kann ich das beim Amt am besten klarstellen?
Denn von allein machen die ja was sie wollen.
Ob es in Ordnung ist oder nicht.
Bitte helft mir !!!!
gruss swtele
Verfasst: 16.04.2006 22:32
von submarin
Nein, es gibt kein Gesetz, nach dem Ihr Freund verpflichtet ist, für Sie oder Ihre Kinder aufzukommen!
Googeln Sie mal zum Thema eheähnliche Gemeinschaft. Wenn Sie in einer solchen leben, werden alle Einnahmen der Gemeinschaft angerechnet und mit dem Bedarf abgeglichen.
Wenn Sie nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, wovon ich ausgehe (keine 3 Jahre zusammenleben, kein gemeinsames Konto, kein Füreinandereinstehen in Notzeiten, kein gemeinsames Kind) dann sollte Ihr Freund keine Angaben zu seinem Einkommen in Ihrem Antrag machen und schriftlich erklären, dass er nicht bereit ist, Sie und Ihre Kinder zu finanzieren.
Sollte die ArGe daraufhin den Antrag ablehnen oder sonstwie Stress machen, Widerspruch einlegen und Klage vor dem Sozialgericht.
Verfasst: 16.04.2006 22:47
von swtele
Hallo nochmal
also im moment leben wir zusammen als Wohngemeinschaft.
Die ArGe fordert jetzt aber von Ihm sich eine eigene Wohnung zu suchen.
Die verlangen ja auch schon Unterlagen zum Nachweis das er sich um eine Wohnung kümmert.
deshalb haben wir beschlossen , jetzt offiziell zusammen zu ziehen.
Wir wohnen jetzt seit November 05 als WG zusammen.
Ich weiss eben nicht wie wir es hinbiegen können, das wir zusammen wohnen können aber trotzdem das geld alles getrennt ist.
Diese Situation ist sooo SCHEI***
Ist es denn überhaupt so möglich offiziell zusammen zu ziehen....ohne das er für uns grade stehen muss mit seinem einkommen????
Ich bitte nochmal um genaue Hinweise...
Vielen Lieben dank
Swtele
Verfasst: 17.04.2006 14:35
von Margaretha
Für die Kinder muß Ihr Freund auf nicht aufkommen (auch bei einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht), die Kinder haben Anspruch auf den auf sie entfallenden Mietanteil u. auf volle Leistungen zum Lebensunterhalt, das gilt aber nur für die Kinder, denn für Sie als Lebenspartnerin wird Ihr Freund aufkommen müssen, wenn Sie eine gemeinsame Wohnung haben!
Verfasst: 17.04.2006 22:31
von submarin
Mir ist nicht nachvollziehbar, wie die ArGe jemanden, der nicht in Leistungsbezug steht, überhaupt auffordern kann, umzuziehen o.ä. Das dürfte jeder rechtlichen Grundlage entbehren.
Zum Thema eheähnliche Gemeinschaft ist hier schon so viel geschrieben, nur weil ein Paar zusammenlebt, müssen die sich nicht gegenseitig unterhalten! Da ist das Bundesverfassungsgericht davor, das hat schon vor einigen Jahren definiert, wann eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt.
Hilfe finden Sie in einer Sozialberatungsstelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx