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zuschuss von elektrogeäten

Verfasst: 15.04.2006 00:57
von sigrun schwarz
uns ist vor kurzem die spül-und waschmaschine kaputt gegangen. nun wollten wir gerne wissen, ob wir vom amt die maschinen bezahlt bekommen oder nur einen zuschuss bekommen. wir sind auf die maschinen angewiesen, da wir zwei kinder (6 monate, 2 Jahre) haben

Verfasst: 15.04.2006 09:31
von DjTermi
Das muss von der Regelleistungen bezahlt werden, oder ein Dalehen anfragen.

Verfasst: 16.04.2006 01:29
von submarin
Meines Erachtens haben Sie Anspruch auf ein Darlehen, genauer unter:
http://www.erwerbslos.de//index.php?opt ... 76&Itemid=

Verfasst: 16.04.2006 01:59
von Zerberus
1. Verwarnung! Halten Sie sich bitte an die Forenregeln. Danke.

Ralf Hagelstein - Moderator

Verfasst: 16.04.2006 13:06
von Christy
sorry aber eine spülmaschiene braucht man weiß gott nicht .
und nur wegen 2 kinder ist das kein grund .


das mit der waschmaschiene sehe ich vollkommen ein ist klar das man die braucht.

Verfasst: 17.04.2006 11:42
von ballsport
Hallo!

Bezüglich der defekten Waschmaschine solltest Du Dich mit Deiner Arge in Verbindung setzen und um ein Darlehen bitten.

Eine Spülmaschine ist KEIN notwendiges Haushaltsgerät. Auch nicht dann, wenn 2 Kinder vorhanden sind. Habe selber 3!! Kinder und besitze auch keine Spülmaschine.

Es ist möglich und machbar, anfallendes dreckiges Geschirr sehr wohl per Hand zu säubern.

Es ist allerdings fraglich, ob ein Darlehen gewährt wird, da nach Aussagen der Mitarbeiter der BAgIS hier in Bremen eine monatliche Ansparung vom Regelsatz getan werden kann. (Es werden 40€ pro Erwachsenen und 30€ pro Kind gerechnet. KEINE AHNUNG WIE MAN DAS WON DEM BISSCHEN GELD AUCH NOCH MACHEN SOLL!!!!)

Also nach meinen Erfahrungen würdest Du hier in Bremen erst einmal vorweisen müssen, was Du bisher angespart hast und zusätzlich einen Kostenvoranschlag für die Reparaturkosten der Waschmaschine vorlegen.

Das soll jetzt aber nicht heißen, das es bei Deiner ARGE genauso ist. Stelle einfach einen Antrag und warte ab wie darüber entschieden wird.