zuschuss von elektrogeäten
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 15.04.2006 00:47
zuschuss von elektrogeäten
uns ist vor kurzem die spül-und waschmaschine kaputt gegangen. nun wollten wir gerne wissen, ob wir vom amt die maschinen bezahlt bekommen oder nur einen zuschuss bekommen. wir sind auf die maschinen angewiesen, da wir zwei kinder (6 monate, 2 Jahre) haben
Das muss von der Regelleistungen bezahlt werden, oder ein Dalehen anfragen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Meines Erachtens haben Sie Anspruch auf ein Darlehen, genauer unter:
http://www.erwerbslos.de//index.php?opt ... 76&Itemid=
http://www.erwerbslos.de//index.php?opt ... 76&Itemid=
Hallo!
Bezüglich der defekten Waschmaschine solltest Du Dich mit Deiner Arge in Verbindung setzen und um ein Darlehen bitten.
Eine Spülmaschine ist KEIN notwendiges Haushaltsgerät. Auch nicht dann, wenn 2 Kinder vorhanden sind. Habe selber 3!! Kinder und besitze auch keine Spülmaschine.
Es ist möglich und machbar, anfallendes dreckiges Geschirr sehr wohl per Hand zu säubern.
Es ist allerdings fraglich, ob ein Darlehen gewährt wird, da nach Aussagen der Mitarbeiter der BAgIS hier in Bremen eine monatliche Ansparung vom Regelsatz getan werden kann. (Es werden 40€ pro Erwachsenen und 30€ pro Kind gerechnet. KEINE AHNUNG WIE MAN DAS WON DEM BISSCHEN GELD AUCH NOCH MACHEN SOLL!!!!)
Also nach meinen Erfahrungen würdest Du hier in Bremen erst einmal vorweisen müssen, was Du bisher angespart hast und zusätzlich einen Kostenvoranschlag für die Reparaturkosten der Waschmaschine vorlegen.
Das soll jetzt aber nicht heißen, das es bei Deiner ARGE genauso ist. Stelle einfach einen Antrag und warte ab wie darüber entschieden wird.
Bezüglich der defekten Waschmaschine solltest Du Dich mit Deiner Arge in Verbindung setzen und um ein Darlehen bitten.
Eine Spülmaschine ist KEIN notwendiges Haushaltsgerät. Auch nicht dann, wenn 2 Kinder vorhanden sind. Habe selber 3!! Kinder und besitze auch keine Spülmaschine.
Es ist möglich und machbar, anfallendes dreckiges Geschirr sehr wohl per Hand zu säubern.
Es ist allerdings fraglich, ob ein Darlehen gewährt wird, da nach Aussagen der Mitarbeiter der BAgIS hier in Bremen eine monatliche Ansparung vom Regelsatz getan werden kann. (Es werden 40€ pro Erwachsenen und 30€ pro Kind gerechnet. KEINE AHNUNG WIE MAN DAS WON DEM BISSCHEN GELD AUCH NOCH MACHEN SOLL!!!!)
Also nach meinen Erfahrungen würdest Du hier in Bremen erst einmal vorweisen müssen, was Du bisher angespart hast und zusätzlich einen Kostenvoranschlag für die Reparaturkosten der Waschmaschine vorlegen.
Das soll jetzt aber nicht heißen, das es bei Deiner ARGE genauso ist. Stelle einfach einen Antrag und warte ab wie darüber entschieden wird.
Carmen
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!