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Kinder haften für Eltern?

Verfasst: 13.04.2006 12:09
von FA551
Hallo
Meine Mutter ist geschieden und Hartz IV Empfängerin, und ich muss ihr einen Teil von meinem Gehalt zahlen.
Wieviel darf ich verdienen, damit sie mir nichts mehr nehmen dürfen?

merci

Verfasst: 13.04.2006 12:24
von DjTermi
Verwandte ersten Grades sind beim ALG II nicht unterhaltspflichtig. Eltern, die mit lang-zeitarbeitslosen Kindern unter 25 Jahren in einer Haushaltsgemeinschaft leben, müssen für diese aufkommen, wenn die ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben. Der kommunale Träger oder die Bundesagentur prüft jeweils, ob dies wirtschaftlich tragbar ist. Leben erwachsene Kinder mit ihren arbeitslosen Eltern im gemeinsamen Haushalt, kann eventuell auch auf eine Unterhaltspflicht entschieden werden.
Wieviel darf ich verdienen, damit sie mir nichts mehr nehmen dürfen?
100.-EUR