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NRW_Was haben wir zu erwarten?
Verfasst: 13.04.2006 09:58
von Anna
So, jetzt ist endlich der Bescheid da. Mein Mann bekommt 835€ ALG. Was haben wir als Familie(2Erw.,3 Kids(9-12J)) noch zu erwarten?
Verfasst: 13.04.2006 10:48
von Azze
http://www.geldsparen.de/content/rechen ... =i&Seite=1
Da kannste das ganz einfach ausrechnen. Geb deine Miete etc ein und die 835€ ALG1 von deinem Mann und da weißt was du noch an ALG2 bekommen kannst.
Verfasst: 13.04.2006 10:58
von Anna
@ DJTermi:
Komme mit diesen neuen Bezeichnungen noch nicht so klar, bis jetzt nur, das es ALG1 ist, was mein Mann bekommt. Der Mitarbeiter beim (ehemaligen) Sozialamt hat mir nicht grade freundlich meine Fragen beantwortet. Die haben da seid 2 Wochen eine neue Gruppenbildung. Voher waren die Sachbearbeiter da für bestimmte Buchstaben tätig, jetzt kommen mehrere auf das halbe Aplhabet und jedes Mal hat man nen neuen da sitzen. Habe die freundliche Sachbearbeiterin leider nicht am Rohr gehabt*grrrr
Naja, jedenfalls sagte er mir das ich bei dem ALG zusätzlich Sozialhilfe beantragen könne(ob es heute immer noch so heißt weis ich nicht, er sagte es zumindest so). Damit die mich nicht veräppeln wie unseren Bekannten( hat er erst nach einem halben Jahr bemerkt und dann auch nur durch eine Rechtsanwältin, weil die ihm kein Geld geben wollten für null Probleme...), wollte ich mir voher schon ausrechnen, wieviel uns ungefähr zusteht. Gott, hoffentlich finden wir bald wieder Arbeit, kaum in die Arbeitslosigkeit, und schon jede Menge Grübeleien und Nervendinge...
Verfasst: 13.04.2006 11:16
von DjTermi
Hallo, Azze hat da ja schon ein Link rein gemacht. Am besten da mal alle Daten eingeben.
Verfasst: 13.04.2006 11:22
von Anna
öhm, wie heißt das dann jetzt? Sozialgeld oder ALG2?*überfragtbin...
Verfasst: 13.04.2006 11:57
von DjTermi
Sozialhilfe ist eine gesetzlich verankerte Unterstützung für ein menschenwürdiges Dasein. Sozialhilfe soll nicht nur Armut verhindern, sondern dem Empfänger eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht. Sie soll ihn aber auch in die Lage versetzen, sein Leben möglichst bald wieder aus eigener Kraft zu gestalten. Deshalb haben die Regelungen zur Stärkung dieser Selbsthilfe besondere Bedeutung.
Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob die Notlage selbst verursacht worden ist oder nicht. Auf fast alle Leistungen der Sozialhilfe besteht ein Rechtsanspruch. Wer in Not geraten ist erhält individuelle Hilfe, bei der die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt werden. Sozialhilfe kann als persönliche Hilfe, als Geldleistung oder als Sachleistung erteilt werden.
Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit soll das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zweite Buch Sozialgesetzbuch SGB II (sog. Hartz IV-Gesetz) beitragen. Die im SGB II geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige. Nunmehr erhalten alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III haben, Zugang zu den gleichen Leistungen und werden nach denselben Regeln unterstützt: aus einer Hand und unter einem Dach.
Kurz gesagt, Sozialgeld ist nichts anderes als ALG II oder Harz 4