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bedarfsgemeinschaft und kind

Verfasst: 12.04.2006 22:48
von jordy77
hallo hab mal ne frage ich will mit meiner freundin zusammen ziehen sie arbeitet ich kriege alg2 und wir haben ein kind zusammen

geht das das wir eine bedarfsgemeinschaft gründen und was muß ich dafür alles vorlegen

danke im vorraus

Verfasst: 12.04.2006 23:30
von Melinde
Hallo jordy77
Wenn ihr zusammenzieht geltet ihr durch das gemeinsame Kind als eheähnliche Gemeinschaft. Alles Einkommen wird dann angerechnet.
Wenn dadurch Anspruch auf Alg 2 wegfällt musst Du Dich selber krankenversichern.
Du wirst nicht wie bei verheirateten Paaren beitragsfrei in der Krankenkasse des Partners familienversichert werden.
Gruß

Verfasst: 13.04.2006 07:01
von jordy77
sie hat ungefähr 1,399euro brutto und ist dann steuerklasse 1

Verfasst: 13.04.2006 14:04
von submarin
Ihren Anspruch auf AlgII können Sie mit dem folgenden Rechner selber errechnen:

http://www.geldsparen.de/content/rechen ... echner.php

Was Sie alles bei der ArGe vorlegen müssen, steht dann wieder im Antrag, jetzt kommt eben noch die Einkommensbescheinigung Ihrer Freundin dazu.