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Frage wegen Rückzahlung

Verfasst: 11.04.2006 15:23
von Paulchen
Hallo!

Ich habe anscheinend in meiner Zeit der Arbeitslosigkeit zuviel Unterstützung bekommen und muss sie jetzt zurückzahlen. Das ist zwar ärgerlich, aber nicht zu ändern.
Inzwischen wohne ich mit einer Frau zusammen (wir arbeiten beide) und haben ein gemeinsames Konto. Wird sie jetzt auch involviert, wenn ich meine Vermögensverhältnisse wegen möglicher Ratenzahlung offenlegen muss oder gilt das mit der Bedarfsgemeinschaft nur für die Arbeitslosigkeit? Sie hat damit ja eigentlich nichts zu tun, wir sind erst nach meiner Arbeitslosigkeit zusammengezogen.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!

Verfasst: 11.04.2006 21:55
von Melinde
Hallo Paulchen
Bei der Rückzahlung zuviel gezahlter Leistungen spielen nur Deine finanziellen Verhältnisse eine Rolle wenn es um die Höhe der monatlichen Raten geht. Deine Freundin hat damit nichts zu tun denn Du musst Dich mit dem Amt einigen.
Der Kontostand ist auch uninteressant, die Höhe der Raten wird sich am monatlichen Einkommen orientieren.
Wenn Du z.B. einen Deiner Meinung nach vertretbaren Betrag vorschlägst wird das wohl gehen.
Idee: Den Betrag, den Du damals in jedem Monat zuviel gezahlt bekommen hast. Wäre dann sowas wie ein zinsloses Darlehen das abgetragen wird. Die Überzahlung war sicher nicht durch Dein Verschulden entstanden.
Gruß