Frage wegen Rückzahlung
Verfasst: 11.04.2006 15:23
Hallo!
Ich habe anscheinend in meiner Zeit der Arbeitslosigkeit zuviel Unterstützung bekommen und muss sie jetzt zurückzahlen. Das ist zwar ärgerlich, aber nicht zu ändern.
Inzwischen wohne ich mit einer Frau zusammen (wir arbeiten beide) und haben ein gemeinsames Konto. Wird sie jetzt auch involviert, wenn ich meine Vermögensverhältnisse wegen möglicher Ratenzahlung offenlegen muss oder gilt das mit der Bedarfsgemeinschaft nur für die Arbeitslosigkeit? Sie hat damit ja eigentlich nichts zu tun, wir sind erst nach meiner Arbeitslosigkeit zusammengezogen.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!
Ich habe anscheinend in meiner Zeit der Arbeitslosigkeit zuviel Unterstützung bekommen und muss sie jetzt zurückzahlen. Das ist zwar ärgerlich, aber nicht zu ändern.
Inzwischen wohne ich mit einer Frau zusammen (wir arbeiten beide) und haben ein gemeinsames Konto. Wird sie jetzt auch involviert, wenn ich meine Vermögensverhältnisse wegen möglicher Ratenzahlung offenlegen muss oder gilt das mit der Bedarfsgemeinschaft nur für die Arbeitslosigkeit? Sie hat damit ja eigentlich nichts zu tun, wir sind erst nach meiner Arbeitslosigkeit zusammengezogen.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!