Fragen über Fragen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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melli
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Fragen über Fragen

Beitrag von melli »

Hallo,habe folgendes problem:meine tochter,vor kurzem 18 jahre geworden will jetzt heiraten.ohne zu überlegen wurde innerhalb von 3 wochen das aufgebot bestellt..naja,sie ist ja volljährig.ihr freund ist harz4 empfänger,und wird als ehemann kindergeld für sie beantragen.sie hat auch keine arbeit,bekommt aber kein alg2 oder sonstiges vom staat.bekommt aber monatlich 500€ ausgezahlt(ihr gehörte ein teil des hauses,aber da sie dauerpleite ist,hat sie den anteil verkauft,erhält das geld allerdings monatlich) ich denke schon,daß er das kindergeld auch bekommen wird,ich bin aber der meinung,daß ihr geld als ehefrau bei ihm angerechnet wird.
sie wohnt noch bei mir,zumindest ist sie hier gemeldet..das soll auch weiterhin so bleiben.meine tochter ist der meinung,daß ihm nichts abgezogen wird,da sie gütertrennung vereinbaren und da sie weiter bei mir wohnt.weiterhin meint sie,daß sie als ehefrau dann bei ihm(also von der arbeitsagentur) mit krankenversichert wird.ich kann das nicht glauben,bis jetzt ist sie bei mir mit in der familienversicherung.
muss ich nicht eigentlich drauf bestehen,daß sie offieziell bei ihm einzieht?
ich weiss daß die beiden nur aus finanziellen gründen(wegen 154€ kindergeld) heiraten :evil: und bin natürlich nicht gerade begeistert..will mich aber nicht strafbar machen wegen der beiden..also nochmal speziell:kann sie bei mir versichert bleiben und wenn ja unter welchen bedingungen.
wer weiss rat?
ballsport
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Beitrag von ballsport »

Hallo!

Hab ich das richtige verstanden? Deine Tochter will heiraten aber trotz Heirat weiterhin bei Dir wohnen bleiben und auch über Dich weiter versichert (Krankenkasse???) bleiben????

Das geht meines Wissens her nicht!
Da sie nach erfolgreicher Heirat, und wenn es nur standesamtlich ist, Unterhalt von ihrem Mann zu erwarten hat.
Er wird damit Unterhaltspflichtig für sie. Auch Krankenkassenmäßig muß sie dann im Rahmen einer Familienversicherung zu ihm, d.h. seiner Krankenkasse wechseln.

Angemeldet bei Dir bleiben, auch meldetechnisch, ist m.E. auch nicht möglich. Sie geht mit dem Ja-Wort vor dem Standesbeamten ja nicht nur eine "Luxusbeziehung" ein sondern auch eine so genannte Verpflichtung ihrem Mann gegenüber.

Es ist, meiner Meinung nach, ganz dringend ein absolut ernstes Gespräch mit Deiner Tochter fällig. Notfalls auch mit eben genau diesen Fakten. Sie sollte sich das genau überlegen. Nur weil es dann vielleicht, durch zusammenlegen der Einkünfte und vielleicht noch Förderung in der Grundsicherung, etwas mehr Geld gibt, rechtfertigt dies keine Heirat.
Auch zu sagen, das sie dann ja bei Dir wohnen bleiben will, ist meiner Meinung nach nicht OK.

Ich bin selbst Mutter und sage Dir ganz ehrlich : Wenn meine Tochter solch eine Aktion planen würde, dann könne sie spätestens am Tage der Hochzeit ihre Klamotten nehmen und zu ihrem Mann ziehen. Egal ob das dann eine "ehrliche Heirat aus Liebe" oder eine "Heirat aus finanziellen Gründen" ist.

Ich hoffe, ich hab Dir damit ein wenig weiter helfen können. Auch in Bezug auf Deine eigene Entscheidungsfreiheit bezüglich Meldung bei Dir etc.
Carmen

Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Eine Mitversicherung bei den Eltern ist ausgeschlossen, wenn Sie verheiratet sind und Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder ansonsten nicht versichert wären. Wenn Sie während des Studiums heiraten, und Ihr Ehepartner einer gesetzlichen Krankenkasse angehört, können sie sich kostenfrei über ihn versichern lassen. Die Versicherung über den Ehepartner ist zeitlich unbegrenzt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
ballsport
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Beitrag von ballsport »

Sag ich doch!

Aber der Dj Termi war schneller... :wink:
Carmen

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melli
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Beitrag von melli »

vielen dank erstmal für eure schnellen antworten.meine tochter bekommt insgesamt 15.000€ für den verkauf ihres anteils..nur eben daß sie es nicht auf einmal bekommt,sondern in monatlichen raten von 500€.
ja,das ernste gespräch steht auch jetzt an,allerdings so wie ich meine tochter kenne,wird sich ihr vorhaben nicht ausreden lassen..ich bräuchte fakten,sie ich ihr vorlegen kann um sie wach zu schütteln..
das das moralisches alles unter aller ..... ist,nervt schon,ist ja aber nicht strafbar.
daß er als ehemann für sie sorgen muss,ist klar...aber bitte wovon??er selber lebt ja nur vom staat..ist 22j hat bis jetzt noch nie gearbeitet,schule abgebrochen bzw. nicht geschafft..usw. wie soll so einer für meine tochter sorgen können??
melli
Beiträge: 4
Registriert: 11.04.2006 08:03

Beitrag von melli »

vor allem ist er ja bei der arbeitsagentur krankenversichert,nehmen die meine tochter denn überhaupt kostenfrei auf?gerade im bezug auf ihr eigenes "einkommen"??
Anna
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Registriert: 14.03.2006 11:26

Beitrag von Anna »

also das mit dem Kindergeld ist doch Quatsch, ich habe nach der Heirat auch kein Kindergeld mehr bekommen.
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Melinde
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo melli
Was Deine Tochter vorhat ist der helle Wahnsinn. :shock: :shock: :shock:
Erkläre ihr, das sie mit ihrem gesamten Einkommen und Vermögen für den Unterhalt dieser geplanten "Familie" einspringen muß und es keine Leistungen von irgendeinem Amt gibt. Hilfebedürftig ist nur der, der nichts hat. Manche Lebensversicherungen müssen unter bestimmten Umständen verkauft werden um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Da ist es durchaus möglich, das die Ratenzahlungen für den Hausanteil umgewandelt werden müssen. Wenn es kein Alg 2 gibt müssen die beiden sich selber krankenversichern. Zeig ihr mal die Beiträge die dann fällig werden, jeden Monat genauso wie Miete u.a. geht das dann weg.
Rückzug zu Mama als Versorger fällt dann auch flach. Eheleute sind sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet und nicht mehr die Eltern.
Damit das ganze Vorhaben nicht als Scheinehe angesehen werden kann entfällt auch der getrennte Wohnsitz den sie sich vorstellt.
Mehr fällt mir jetzt auch nicht ein um Deiner Tochter gegenüber zu argumentieren. Ich hoffe sehr das sie zur Vernunft kommt und anfängt klar zu denken.
Wünsche Dir alles Gute und starke Nerven :)
Gruß

Ich weiß nicht genau ob ich beim oben gesagten richtig liege was den Wegfall aller Leistungen betrifft aber der Zweck heiligt die Mittel und da kann man sich doch mal geirrt haben.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
melli
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Beitrag von melli »

"Da ist es durchaus möglich, das die Ratenzahlungen für den Hausanteil umgewandelt werden müssen."
den satz verstehe ich nicht.umgewandelt in was?oder wie?
ich glaube schon,daß er auch weiterhin noch etwas bekommt,nur eben weniger.würde also heissen,daß er automatisch krankenversichert bleibt.aber was ist mit meiner tochter?verichert die arge sie als ehfrau mit?obwohl sie selber keine leistungen erhält?
tut mir leid,daß ich soviele fragen habe,musste mich bisher mit dem thema nicht auseinander setzen.
ich werde auf jeden fall versuchen ihr die hochzeit auszureden,denke aber daß sie am ende doch macht was sie will..
hat allerdings auch ein positives für mich als mutter..ich bin dann aus der unterhaltspflicht raus,die ja sonst meines wissens bis 27jahre besteht.oder würde die im fale einer scheidung wieder in kraft treten?oh man,was man alles bedenken muss,das ist ja schrecklich.
aber einen schönen lieben dank schonmal für alle antworten
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Guten Abend melli :)
Mit Umwandlung hatte ich gemeint, das man auf die Idee kommen könnte das gesamte Geld in einem Betrag zu fordern und das als Vermögen zu betrachten das erstmal verbraucht werden muß.
Mit der Krankenversicherung läuft das dann als kostenfrei familienversichert. Kinder und Hausfrauen/männer zahlen keine Beiträge wenn man verheiratet ist.
Im Falle einer Scheidung war es in Sozialhilfezeiten bei einer unter 27 jährigen so, das die Eltern ein Formular zu ihren finanziellen Verhältnissen ausfüllen mussten. Lagen im o.g. mir bekannten Fall aber unter einer Grenze und mussten nicht zahlen. Der Ehemann brauchte nicht zahlen weil die beiden bei der Scheidung gegenseitigen Unterhaltsverzicht vereinbart hatten. (Waren zu dem Zeitpunkt noch in Arbeit und konnten eigenständig entscheiden ohne erst Genehmigung einholen zu müssen für das was sie tun)
Weiß da aber nichts genaueres wie das heutzutage ist.
Wünsche Dir weiterhin Alles Gute und Viel Erfolg.
Gruß
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