Fragen wegen Nebenkostenabrechnung & Umzug (Dj Termie!)

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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Gast

Fragen wegen Nebenkostenabrechnung & Umzug (Dj Termie!)

Beitrag von Gast »

Hallo habe da mal 2 Fragen an euch speziell an DjTermie!
Also ich bin Azubi (522,87 € Netto!) mein Freund ist ALG II Empfänger (525 €) Bedarf ist damit gedeckt (Miete 396,60 € incl. Nebenkosten bei rund 60 qm - Altbau) Würde nun gerne wissen was ich machen soll wenn wir jetzt im Sommer ca. Mai - Juni unsere Jahresabrechnung für das Jahr 2005/ 2006 bekommen und wir was Nachzahlen müssen! Reine Nebenkosten betragen 121,60 € monatlich + 25 € für Küche! 250,00 KM.
Wird die NK Abrechnung dann von der Arge gezahlt oder müssen wir die selbst tragen? Letztes Jahr wollten die nämlich schon nur rund 20-25 € übernehmen, jedoch hat mein Freund da noch rund 120,00 € mehr im Monat bekommen und ich zählte noch zur Bedarfsgemeinschaft was sich nun seit dem letzten Antrag ( Nov. ´05) aus denen ihrer Sicht geändert hat! Daher bekommt er nun weniger Geld!
Begründung dafür war das ich ja genug verdiene um meinen eigenen Bedarf zu decken und daher nur noch er berechnet werden würde!
Nun was heißt jetzt Bedarf ist gedeckt - heißt das dass man von dem Geld das ganze Jahr über Geld ansparen muss falls eine Abrechnung kommt bei der man Nachzahlen muss????

Außerdem würde ich gerne wissen wie das nun geregelt ist wenn man umziehen will?
Ich weiß das jemand der ALG II bekommt vorher alles mit der ARGE abklären muss und es sich erst genemigen lassen muss.
Aber wie wäre das nun bei uns? Da ich ja Berufstätig bin ???
Außerdem würde ich gerne wissen wie viel uns eine Wohnung kosten darf, denn es heißt ja in letzter Zeit immer wieder das es nun egal sei wie groß eine Wohnung sei und es nur noch auf die Kosten ankommen würde! Also bei uns auf der ARGE steht pro qm 4,08 € (Rheinland-Pfalz, Kreis Birkenfeld) aber es kann ja nicht sein das ich man dann sagt okay dann nehme ich mir halt eine Wohnung die z.B. 100 qm hat und 400 € kalt kostet, oder? Glaube ich nicht!
Ich kenne die Regeln mit der Wohnungsgröße: 45 qm für die erste Person und jede weitere +15 qm! Aber trotzdem hätte ich gerne Erläuterungen!
:shock:
Wäre nett wenn ich shcon bald eine Antwort bekommen würde! :D
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Werden die Nebenkosten für die Mietwohnung übernommen?
Ja, sie werden in Höhe der tatsächlichen Kosten gezahlt, soweit sie angemessen sind.
Wenn ihr die bekommt einrreichen und um Übernahme bitten.
Außerdem würde ich gerne wissen wie das nun geregelt ist wenn man umziehen will?
ALG-II-Bezieher unter 25 Jahren werden künftig in die Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern einbezogen und bekommen nur noch 80 Prozent des Regelsatzes. Im Falles eines Auszugs aus der elterlichen Wohnungen haben sie nur Anspruch auf Leistungen für Unterhalt und Heizung, wenn der kommunale Träger dies vorher zugesichert hat.
Diese Zusicherung muss nur dann erteilt werden, wenn die Betroffenen aus "schwerwiegenden sozialen Gründen" nicht in der Wohnung ihrer Eltern oder eines Elternteils leben können, sie aus beruflichen Gründen bei ihren Eltern ausziehen müssen oder "ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt".Dies geht aus einem Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD hervor, der am Mittwochvormittag im Ausschuss für Arbeit und Soziales mit den Stimmen der Regierungsfraktionen angenommen worden ist. Linksfraktion und Bündnisgrüne stimmten gegen den Entwurf, die FDP-Fraktion enthielt sich.
Für die geplante Änderung gilt als Stichtag der 17. Februar: Unter 25-Jährige, die vor diesem Stichtag aus dem Haushalt der Eltern ausgezogen sind, fallen nicht unter die Neuregelung. Nach Aussage der SPD-Fraktion ist damit sichergestellt, dass Jugendliche, die vor dem 17.
Februar die Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern verlassen haben, "nicht mit einem Zwangsumzug rechnen müssen". Auf mehrmaliges Nachfragen der Bündnisgrünen räumte ein Vertreter der Bundesregierung aber ein,
es sei "praktisch denkbar", dass Jugendliche unter 25 Jahren, die erstmals mit Genehmigung des Trägers eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründen würden und dann später nochmals umziehen wollten, an die Bedarfsgemeinschaft der Eltern zurückverwiesen werden könnten.
Dies sei jedoch "eine absolut theoretische Diskussion", so dass diese Fälle "praktisch keine Rolle" spielten. Die Bundesregierung stellte klar, dass sowohl Erstauszüge als auch alle möglichen weiteren Umzüge nach dem 17.
Februar für jugendliche ALG-II-Bezieher genehmigungspflichtig seien. Die Linksfraktion kritisierte, dies sei "problematisch". Damit würden "Volljährige zweiter Klasse" eingeführt.
Die Fraktion der FDP verwies in ihren Ausführungen mehrfach auf die Aussagen der Bundesagentur für Arbeit, wonach eine frühere Realisierung der geplanten Hartz-IV-Änderungen als zum 1. Januar 2007 nicht möglich sei.
Ferner äußerte sie die Befürchtung, mit dem Inkrafttreten zum 1. April 2006 werde es zu "Umsetzungsproblemen" kommen. Sowohl CDU/CSU-Fraktion als auch Regierungsvertreter betonten daraufhin, ein früheres Inkrafttreten sei möglich, erfordere aber Mehraufwendungen. Es gelte im Verhältnis von Politik und Bundesagentur der Grundsatz des "Forderns und Förderns".
Ein Antrag der Linksfraktion, das Arbeitslosengeld II in den neuen Ländern rückwirkend zum 1. Januar 2005 an das in den alten Ländern anzugleichen, wurde von den Koalitionsfraktionen, FDP und Bündnisgrünen abgelehnt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Erst mal richtig lesen!

Beitrag von Gast »

Das mit dem unter 25 weiß ich schon längst! Ich bin schon lange bei meinen Eltern bzw. bei der Mutter ausgezogen! Seit 2001 um genau zu sein! Ich bin 23 und in der Berufsausbildung 2 Lehrjahr! Außerdem habe ICH KEINEN ANSPRUCH auf ALG II weil MEIN BEDARF gedeckt ist mit dem was ich verdiene!
Wäre schön nun eine aufschlussreichere Antwort zu bekommen!
Habe ja vorne dran schon geschrieben das wir eine eigene Wohnung haben und ich nicht erst noch daheim ausziehen muss, oder???
ballsport
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Beitrag von ballsport »

es heißt, das du für dich als einzelne person gesehen, genug geld verdienst und dadurch dein eigener bedarf gedeckt ist.

rechne von deinem gehalt 311€ ab und der rest kann zur miete dazu gesteuert werden.
wenn du dann die miete durch euch zwei teilst, dann hast du deine miethälfte. wenn dann vielleicht noch etwas bei der berechnung über ist, dann sieht man das so, als wenn du dieses geld ansparen kannst un eventuelle zusätzliche ausgaben wie nebenkostenabrechnungsnachzahlung davon zu bestreiten.
allerding würde ich dennoch den antrag bei der arge stellen, damit dieses zu gleichen teilen auf dich und auch deinen freund umgelegt wird.
denn da du ja deinen eigenen bedarf verdienst und nur er alg2 bekommt, kann meiner meinung nach nicht die komplette nachzahlung verlangt werden.

wünsche dir viel glück und hoffe, das ich dir damit ein wenig weiter helfen konnte.
Carmen

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Gast

Beitrag von Gast »

Danke für die Antwort, dann habe ich ja Hoffnung das zumindest diesmal etwas übernommen wird wenn´s soweit ist!
Aber wäre schön wenn ich noch erfahren könnte was unsere neue Wohnung kosten dürfte?
Oder kann ich davojn ausgehen das die zustehenden qm (2 Pers.- 60 qm) mit dem sogenannten angemessenen Kaltpreis gerechnet werden?
Also dann 60 qm * 4,08 € =244,80 € ? 4,08 steht hier bei der ARGE als angemessen am Schwarzen Brett!
Liege ich damit richtig oder weiß jemand was anderes?
Danke für eure antworten! Wäre nett wenn sich auch DJ Termi nochmal melden würde!
ballsport
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Beitrag von ballsport »

Wenn diese Summe (4.08€) bei Deiner Arge am schwarzen Brett als Maßstab gesetzt wurde und dort aushängt, dann kannst Du davon ausgehen, das diese auch korrekt ist.

Hinzu zur Kaltmiete kommt auch noch 1,10€ pro qm an angemessenen Heizkosten. Alles was darüber geht muß erst abgeklärt werden, da bei unerlaubtem Umzug die Leistungen eingestellt werden können.

Wenn Du Dich absolut absichern möchtest, dann geh zu Deinem Wohnungsamt, wo Du einen Wohnberechtigungsschein bekommst. Dort kannst Du den aktuellen Mietspiegel einsehen bzw Dir auch diesen als Liste mitgeben lassen.
Carmen

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submarin
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Beitrag von submarin »

Die Richtlinien zur Größe einer Wohnung des Wohnungsamts weichen, je nach Bundesland, von denen der ArGe ab. In Hamburg(z.B.) bewilligt die ArGe weniger qm als das Wohnungsamt. Da würde ich mal unter Kdu-Richtlinien, tacheles.de nachschauen, mit ein bisschen Glück ist das eigene Bundesland dabei.

Mal nebenbei, wenn du nochmal deine Antwort auf DJTermis auführlichen Beitrag nachliest, warum antwortet der wohl gerade nicht mehr!!???????
ballsport
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Beitrag von ballsport »

@ grottenolm

Hast Du zufällig den genauen Link?
Wäre super!!!!!

Dankeschön :!: :!: :!: :wink:
Carmen

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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Mal nebenbei, wenn du nochmal deine Antwort auf DJTermis auführlichen Beitrag nachliest, warum antwortet der wohl gerade nicht mehr!!???????
Da ich meine das alles gesagt wurde ;)
Und ich nicht immer Zeit habe *g
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submarin
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Beitrag von submarin »

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