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Rückwirkend Heizkosten-Erstattung?
Verfasst: 09.04.2006 14:01
von Suchende
Hallo,
wie verhält es sich eigentlich, wenn ich ALGII bezogen habe, dann eine Arbeit bekam und nun oder in den nächsten Wochen die Heizkostenrechnung ins Haus flattert - natürlich für den Zeitraum, während ich noch ALGII erhielt.
Ist es möglich, quasi rückwirkend die Rechnung bezahlt zu bekommen, oder setzt man voraus, da ich ja wieder in Arbeit bin, das selbst zu zahlen? Die Frage geht mir absolut nicht aus dem Kopf....
Hierzu bin ich wirklich sehr gespannt auf eine Antwort .... Suchende
Verfasst: 11.04.2006 19:52
von Suchende
Hm, komisch, keiner will mir antworten - ist denn meine Frage so abwegig? Es würde mich wirklich interessieren, denn wenn man länger ALGII bezogen hat, sind ja auch gewisse finanzielle Nachholbedarfe entstanden, die auch getilgt werden müssen, weil z.T. Ratenzahlungen auf Eis gelegt wurden und nun wieder zum Tragen kommen, es summiert sich halt, zumindest bei mir....
Will sagen, gehe zwar wieder arbeiten, aber mit dem Entgeld bezahle ich eigentlich momentan nur die aufgelaufenen Schulden - deshalb ist es mir schon wichtig, meine Frage beantwortet zu bekommen - war leider kein Scherz - und ich hoffe, sie wurde nicht als unverschämt aufgefasst....

Verfasst: 11.04.2006 20:16
von Gast
Vielleicht hat Dir bisher noch niemand geantwortet, weil dies eine neue Fragestellung ist.
Wer helfen kann, hilft hier immer gerne.
Aber anscheinend hat auf Deine Frage keiner eine Antwort.
Verfasst: 11.04.2006 22:09
von Melinde
Guten Abend Suchende
Ja, Ralf hat recht.
Mir ist bisher auch noch nichts zu Deiner Frage eingefallen, hatte sie mehrfach nachdenkenderweise gelesen.
Ich könnte mir leider nur vorstellen, das es eine Übernahme der Heizkostennachzahlung nur während des Alg 2 Bezuges gibt. Die Leistungen werden nur für Bedürftige gezahlt und mit Einkommen zählt man nicht dazu.
Die Realität sieht allerdings so aus das man die aufgelaufenen Rückstände erstmal oft monatelang begleicht und im Endeffekt auch nicht viel mehr hat.
Ausser: Man hat nichts mehr mit irgendwelchen Ämtern zu tun.
Vielleicht ist jemand hier der einen Weg kennt?
Gruß
Verfasst: 12.04.2006 07:49
von DjTermi
Die Heizkostenrechnung muss dann so auf Geschlüsselt sein das ab den Zeitpunkt wo Du wieder in Beschäftigung bist das erkennbar ist. Grundsätzlich wird alles das bezahlt was ursprünglich bei Bezug der Leistung angefallen ist.
Verfasst: 12.04.2006 15:01
von Suchende
Ja DJ Termi,
das scheint mir auch die einzige Möglichkeit zu sein, und ich freue mich sogar, dass man sich hier doch den Kopf (beinahe) zerbricht....
Toll jedenfalls, dass ich weiss, nicht alleingelassen worden zu sein mit meiner Frage, weiss ich doch, dass Ihr immer im Sinne des Ratsuchenden handelt, mir selbst ja auch schon öfter geholfen habt....
Ich werde jedenfalls die Rechnung, wenn sie kommt, aufheben, dann, sofern nicht direkt ersichtlich, den Gaslieferanten um detailierte Aufstellung bitten und mein Glück einfach bei der Arge versuchen, mehr als nein sagen geht ja nicht, aber warum sollte ich es unversucht lassen?
In diesem Sinne beste Grüße von mir an alle, die für mich mitgedacht haben....
Verfasst: 12.04.2006 15:20
von DjTermi
GErne, hatte dein Beitrag nicht gesehen, sonst hätte ich Dir das schon früher gesagt

huu?
Verfasst: 13.04.2006 22:35
von BerlinerHartzer
wie jeeeeeeeeeeetzt
seit wann gibts den geld für die heizkosten?????
*michblödeumguck*und das um fast 0 uhr*
die leude da vom jobcenter .. haben mich fast wieder rausgeschmissen .. als ich danach gefragt hatte ....
sagt jetzt nich .... man bekommst da geld ... ???
und wenn ja ... wieviel... und ab wann .. da haben die doch bestimmt wieder sone bekloppte masnahme .. ab wann wieviel .. und so ....
legt mal los

?*und lasst mich weinen*
Verfasst: 13.04.2006 23:27
von Melinde
Hallo BerlinerHartzer
Ja, die Heizkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft.
Meist werden 1,00€ - 1,50€ pro qm anerkannt und mit der Miete als Teil der Nebenkosten bezahlt. Im Mietvertrag sind alle Nebenkosten einzeln aufgeführt die der Vermieter auf alle Wohnungen umlegt, auch die Heizkosten. Neben der Miete zahlst du sicher auch jeden Monat Nebenkosten die jährlich abgerechnet werden.
Warmwasserbereitung muss vom Regelsatz bezahlt werden, das sind 18% der Heizkosten bei verbundenen Anlagen.
Wenn das Heizmaterial selber beschafft wird, also nicht der Vermieter die Heizung unterhält z.B. Einzelöfen in der Wohnung, wird das dafür notwendige Geld extra beantragt.
Wenn du eine Pauschale für alle Nebenkosten bezahlst (im Mietvertrag vereinbart) sind die Heizkosten da mit drinne. Dann bekommst du auch keine jährliche Betriebskostenabrechnung von deinem Vermieter und brauchst in kalten Wintern auch nichts nachzahlen bei höherem Verbrauch. Dann gibt es auch keine gesondert aufgeführten Heizkosten.
Frag noch mal beim Amt nach.
Gruß
Verfasst: 14.04.2006 11:08
von DjTermi
sagt jetzt nich .... man bekommst da geld ... ???
Ja, in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten. Zu beachten ist, dass die Heizkosten in Relation zur Wohnungsgröße stehen und angemessen sein müssen.
Die Kosten für die Warmwasseraufbereitung werden nicht übernommen; sind sie in den Heizkosten enthalten, so müssen sie herausgerechnet (18 Prozent) werden
Verfasst: 14.04.2006 13:48
von Gast
DjTermi hat geschrieben:Die Kosten für die Warmwasseraufbereitung werden nicht übernommen; sind sie in den Heizkosten enthalten, so müssen sie herausgerechnet (18 Prozent) werden
Aber nicht vergessen: Dieser Anteil darf nicht höher sein, als die Summe, die dafür im Regelsatz vorgesehen ist.
