ALGII Folgeantrag und 1,50€ Job?
Verfasst: 09.04.2006 09:51
Hallo Leutz,
ich hab mal eine Frage zum 1,50€ Job!
Ich arbeite seit 1 April in einer MAE Maßnahme, also 1,50€ Job, der läuft ja denke ich sowieso über das Arbeitsamt, da solche Firmen ja von der Arge gefördert werden um 1-1,50€ Jober einzustellen...ist ja jetzt auch egal, aber zu meiner Frage...muß ich die Maßnahme im AlgII Folgeantrag eintragen und wenn ja, worunter und ist eine Kopie der Vereinbarung mit der Firma mit rein zu legen?
Ist doch eigentlich blödsinn, da die Arge doch eh davon informiert ist...oder sehe ich das Falsch?
1-1,50€ Job's, zählen doch eigentlich auch nicht zu einem zusätzlichen Einkommen, da sie ja eh vom Träger bezahlt werden...richtig?
Also ist eigentlich doch nicht's davon im Folgeantrag einzutragen?
Danke schon mal...
Böller
ich hab mal eine Frage zum 1,50€ Job!
Ich arbeite seit 1 April in einer MAE Maßnahme, also 1,50€ Job, der läuft ja denke ich sowieso über das Arbeitsamt, da solche Firmen ja von der Arge gefördert werden um 1-1,50€ Jober einzustellen...ist ja jetzt auch egal, aber zu meiner Frage...muß ich die Maßnahme im AlgII Folgeantrag eintragen und wenn ja, worunter und ist eine Kopie der Vereinbarung mit der Firma mit rein zu legen?
Ist doch eigentlich blödsinn, da die Arge doch eh davon informiert ist...oder sehe ich das Falsch?
1-1,50€ Job's, zählen doch eigentlich auch nicht zu einem zusätzlichen Einkommen, da sie ja eh vom Träger bezahlt werden...richtig?
Also ist eigentlich doch nicht's davon im Folgeantrag einzutragen?
Danke schon mal...
Böller