ALG für mich, ALG II für meinen Mann, was bleibt da übrig?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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amber
Beiträge: 1
Registriert: 01.08.2005 16:31

ALG für mich, ALG II für meinen Mann, was bleibt da übrig?

Beitrag von amber »

Hallo,

brauche mal dringend ein paar Tips.

Ich habe mit meiner Elternzeit neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben, für 1 Jahr mtl. ca. 800 Euro. Mein Mann hat ALG bezogen, sich auch mit Überbrückungsgeld selbständig gemacht, hat aber nicht geklappt. Jetzt ist er ab 1.9. ein Fall für ALG II.

Wir wird das denn jetzt verrechnet? Ich habe noch eine Lebensvesicherung, muß ich die aufgeben? Bekommen wir überhaupt noch was, oder wird mein ALG angerechnet? Wir haben auch noch ein zweijähriges Kind und mein Mann zahlt Unterhalt für zwei fast erwachsenen Kinder. Außerdem sitzen wir auf einem enormen Schuldenberg. Vielleicht gibt es noch Möglichkeiten, ALG II abzuwenden, kann sich einer von uns beiden vielleicht noch mal selbständig machen als ICH-AG oder so was? Oder geht das auch noch, wenn man schon ALGII bezieht?

Bin sehr ratlos zur Zeit, eine Flut von Fragen und keine Antworten! Bitte um Hilfe!! Danke schön.

Amber
Gast

Beitrag von Gast »

Kann denn dein Mann überhaupt noch für 2 Kinder zahlen, wenn er schon kein Geld hat. Wenn es Titel gibt, kann er diese im Jugendamt reduzieren lassen. Unterhalt, der gezahlt wird, wird bei Hartz 4 angerechnet. Der wird dann dort abgezogen, wo er einfließt. Wenn ihr verheiratet seid, muß sich dein Mann nun über eine Familienversicherung bei dir Krankenversichern lassen. Das trägt das Amt nicht mehr, wenn es noch irgendwen in der Familie gibt der kein Hartz 4 bezieht.
Staatliches Kindergeld (154,-) wird als Einkommen angerechnet. Deinem Kind stehen im Monat 199,- zu. Lebensversicherungen sind Kapitalanlagen und werden als Kapital eingerechnet. Ich habe alles gekündigt, bevor mir irgendeiner mein Erspartes weg nimmt. Schulden intressieren das Amt nicht- die hast du dir ja alleine eingebrockt.
Selbstständig könntet ihr euch natürlich noch machen- auch mit Hartz 4. Aber nun muss man genau belegen, in welchen Bereich, wie erfolgsversprechend ist es...also enorm. Und ob es noch staatliche Mittel dafür gibt, kann ich dir leider nicht sagen.
Übrigens übernimmt das Amt die Miete, wenn zu wenig Einkommen da ist.
Vorsicht bei Sparbüchern auf dem noch zu viel Guthaben ist. Wird alles als Kapital angerechnet.
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