Antrag bei der Behörde verschwunden - was nun?
Verfasst: 09.04.2006 09:13
Öfter kommt diese Frage:
Antrag bei der Behörde verschwunden - was nun?
Mein Vorschlag !!!
1. Vorbeugen!
Natürlich kannst Du nicht verhindern, dass auch bei Deinem ALG II-Träger Fehler passieren und Unterlagen verschwinden. Aber Du kannst den Folgen vorbeugen, die das für Dich haben kann: Auch wenn's mühsam ist -Anträge immer persönlich abgeben, eine Kopie vom Behördenmitarbeiter als "entgegengenommen am ...." unterschreiben lassen und zu Deinen Unterlagen nehmen. Nur so kannst Du im Streitfall beweisen, dass Du Deinen Antrag auch wirklich abgegeben hast.
2. Nachhaken
Wenn ein Antrag trotzdem unauffindbar wird, erst mal vor Ort die Leute nachdrücklich auffordern, den verschlampten Antrag zu suchen. Das sollte man in jedem Fall persönlich tun und dabei viel Geduld und gute Nerven mitbringen: freundlich bleiben auf Teufel-komm-raus, aber zäh und beharrlich und sich nicht rausschmeissen lassen.
3. Letztes Mittel
Wenn auch das nichts geholfen hat, verlangt man förmlich zur Niederschrift (d.h. ein Behördenmitarbeiter muss das sozusagen nach Deinem Diktat festhalten, und zwar nicht nur auf einem Notizzettel, sondern richtig ordentlich) die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 27 SGB X (Zehn) mit der Begründung, dass Dein Antrag zwar nachweislich abgegeben wurde, aber in der Behörde nicht auffindbar ist. Das bedeutet: Damit wird ein Fristversäumnis, das nicht "auf Deine Kappe geht". ungeschehen gemacht und sozusagen die Uhr zurückgedreht. Sodann gibt es zwei Varianten, die sich leicht unterscheiden:
Wenn man Dir auf der Stelle sagt: ja, Wiedereinsetzung ist gewährt, solltest Du einen vorbereiteten neuen ALG II-Antrag mit allen nötigen Nachweisen aus der Tasche ziehen und darauf bestehen, dass man Dir schriftlich die Wiedereinsetzung und die Entgegennahme des Antrag bescheinigt. Er muss dann ab dem Zeitpunkt bewilligt werden, für den Dein ursprünglicher, aber verloren gegangener Antrag gestellt worden war.
Wenn man Dir diese Wiedereinsetzung verweigert oder Dich hinzuhalten versucht, lässt Du Dir schriftlich geben, dass die Wiedereinsetzung nicht gewährt wurde und gibst Deinen Antrag trotzdem ab - natürlich gegen eine Empfangsbestätigung!
Antrag bei der Behörde verschwunden - was nun?
Mein Vorschlag !!!
1. Vorbeugen!
Natürlich kannst Du nicht verhindern, dass auch bei Deinem ALG II-Träger Fehler passieren und Unterlagen verschwinden. Aber Du kannst den Folgen vorbeugen, die das für Dich haben kann: Auch wenn's mühsam ist -Anträge immer persönlich abgeben, eine Kopie vom Behördenmitarbeiter als "entgegengenommen am ...." unterschreiben lassen und zu Deinen Unterlagen nehmen. Nur so kannst Du im Streitfall beweisen, dass Du Deinen Antrag auch wirklich abgegeben hast.
2. Nachhaken
Wenn ein Antrag trotzdem unauffindbar wird, erst mal vor Ort die Leute nachdrücklich auffordern, den verschlampten Antrag zu suchen. Das sollte man in jedem Fall persönlich tun und dabei viel Geduld und gute Nerven mitbringen: freundlich bleiben auf Teufel-komm-raus, aber zäh und beharrlich und sich nicht rausschmeissen lassen.
3. Letztes Mittel
Wenn auch das nichts geholfen hat, verlangt man förmlich zur Niederschrift (d.h. ein Behördenmitarbeiter muss das sozusagen nach Deinem Diktat festhalten, und zwar nicht nur auf einem Notizzettel, sondern richtig ordentlich) die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 27 SGB X (Zehn) mit der Begründung, dass Dein Antrag zwar nachweislich abgegeben wurde, aber in der Behörde nicht auffindbar ist. Das bedeutet: Damit wird ein Fristversäumnis, das nicht "auf Deine Kappe geht". ungeschehen gemacht und sozusagen die Uhr zurückgedreht. Sodann gibt es zwei Varianten, die sich leicht unterscheiden:
Wenn man Dir auf der Stelle sagt: ja, Wiedereinsetzung ist gewährt, solltest Du einen vorbereiteten neuen ALG II-Antrag mit allen nötigen Nachweisen aus der Tasche ziehen und darauf bestehen, dass man Dir schriftlich die Wiedereinsetzung und die Entgegennahme des Antrag bescheinigt. Er muss dann ab dem Zeitpunkt bewilligt werden, für den Dein ursprünglicher, aber verloren gegangener Antrag gestellt worden war.
Wenn man Dir diese Wiedereinsetzung verweigert oder Dich hinzuhalten versucht, lässt Du Dir schriftlich geben, dass die Wiedereinsetzung nicht gewährt wurde und gibst Deinen Antrag trotzdem ab - natürlich gegen eine Empfangsbestätigung!